AMG-Novelle

SPD rüttelt an Apothekenpflicht

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Die AMG-Novelle ist auch nach den Verhandlungen im Bundesrat noch für Überraschungen gut. Wie aus dem Entwurf für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hervorgeht, sollen orale Kontrazeptiva künftig in Gesundheitsämtern und Beratungsstellen kostenlos an Harz IV-Empfängerinnen abgegeben werden. Obwohl im Entwurf auch die CDU/CSU-Fraktion als Absender genannt wird, will man bei der Union nichts von einer Lockerung der Vertriebswege wissen.

Der Entwurf geht maßgeblich auf die SPD zurück. Die SPD-Abgeordnete Elke Ferner hatte sich nach mehreren Gesprächen mit dem Beratungsverband Profamilia von einem Zusammenhang zwischen fehlendem Geld und ungewollten Schwangerschaften überzeugen lassen.

Die Sozialdemokraten wollen deshalb sozial schwachen Frauen die Pille umsonst oder zu vergünstigten Preisen abgeben. Zumindest einen Teil der Kosten sollen daher die Sozialversicherungsträger erstatten. Damit die Versorgung möglichst kostengünstig wird, soll insbesondere beim Großhandels- und Apothekenrabatt gespart werden: Die Gesundheitsämter und staatlich anerkannte Beratungsstellen könnten laut Entwurf die Kontrazeptiva selbst abgegeben und dabei direkt von den Herstellern beliefert werden. „Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit“ sollte die Abgabe jedoch auf Dreimonatspackungen beschränkt sein, heißt es im Entwurf.

Die CDU/CSU-Fraktion ist gegen die Ausnahmeregelung: Die Arzneimittelvertriebswege sollten nicht geändert werden, man fürchte einen Präzedenzfall, heißt es aus Fraktionskreisen. Dem Vernehmen nach war bereits der ursprüngliche Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von der Union blockiert und nicht in den Gesetzesentwurf zur AMG-Novelle aufgenommen worden. Über den Änderungsantrag könnte die Abgabe in Gesundheitsämtern doch noch in die Novelle aufgenommen werden. Doch dazu müssen sich die Regierungsparteien jedoch einigen.

Die Konsequenzen wären weitreichend: Eine ausschließliche Freigabe von Verhütungsmitteln wäre gegenüber anderen Indikationen oder gar nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kaum zu rechtfertigen; die Beschränkung ausgerechnet auf die Dreimonatspackung dürfte kaum ein Argument für die Arzneimittelsicherheit sein. Neben der Apothekenpflicht würde zudem mindestens die Arzneimittelpreisverordnung umgekrempelt.

Im Entwurf gibt es daher zumindest eine alternative Variante: Demnach könnten die Apotheken auch künftig die Pille für sozial schwache Frauen abgeben, müssten aber finanzielle Opfer bringen: In diesen Fällen sollen die Apotheken einen höheren Rabatt gewähren. Angeblich ist derzeit im Zusammenhang mit dem Vorschlag der SPD alles offen.

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