Gesundheitssystem

SPD: Reform ist verfassungswidrig dpa, 24.07.2010 10:46 Uhr

Berlin - 

Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition ist nach Expertenmeinung in einem zentralen Punkt verfassungsrechtlich bedenklich. Der Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen komme in einem Gutachten im Auftrag der SPD zu dem Schluss, dass der für Geringerverdiener geplante Sozialausgleich dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspreche, berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf die ihr vorliegende Expertise. Die SPD fühlt sich in ihrer Kritik an der von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler geplanten Reform bestätigt.

Der automatische Sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte mit geringem Einkommen überfordert werden, wenn sie einen Zusatzbeitrag an die Kasse zahlen müssen. So, wie der Ausgleich funktionieren solle, stelle er das Leitprinzip der Krankenversicherung „auf den Kopf“, heißt es laut Welt in dem Gutachten. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von Kassenmitgliedern.

Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden laut Gutachten nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe „ein hohes verfassungsrechtliches Risiko“.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der Zeitung, nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, „dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind“. Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. „Nun ist Herr Rösler am Zug: Er muss darlegen, wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen.“