Rx-Boni-Verbot

SPD: Nicht die ABDA entscheidet

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Berlin -

Vor knapp zwei Jahren hat die SPD in der hitzigen Debatte über das Rx-Versandverbot selbst einen Vorschlag zum Boni-Verbot eingebracht. Die Idee dazu kam vom damaligen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Edgar Franke und von Arzneimittelexpertin Sabine Dittmar. Jetzt äußert sich die inzwischen zur gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion aufgestiegene Politikerin reserviert zu den ABDA-Plänen.

Mit großem Interesse habe sie die sechs Punkte der ABDA gelesen, heißt es in einer Erklärung. Dittmar: „Sie sind den Vorschlägen, die die SPD vor zwei Jahren gemacht hat, sehr ähnlich, wurden damals aber vehement von den Apothekern abgelehnt. Ich freue mich über diesen Wandel. Eines sollte jedoch klar sein: Über die gesetzliche Weiterentwicklung des Apothekenwesens wird im parlamentarischen Verfahren entschieden und nicht auf Vertreterversammlungen von Interessengruppen. Wir erwarten nun mit Spannung den Gesetzentwurf des Ministers.“

Dem Vernehmen nach waren die Pläne der ABDA den SPD-Gesundheitspolitikerin vorab bekannt gemacht worden. Auch dabei soll auf die früheren Vorschläge der SPD verwiesen worden sein. Offenbar wird aber in der SPD vor allem das von der ABDA geforderte Rx-Boni-Verbot kritisch gesehen. SPD-Gesundheitspolitiker Franke will sich vorerst nicht zu den ABDA-Plänen äußern. In der SPD schaut man mit Interesse auf die Meinungsverschiedenheiten in der Union.

Im Frühjahr 2017 hatte die ABDA mit scharfer Kritik auf die Boni-Vorschläge der SPD reagiert: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kritisierte den Vorschlag der SPD-Abgeordneten Franke und Dittmar Mitte Februar 2018 als „einsamen Vorstoß“ und „Scheinlösung“. Im März legte Schmidt nach: „Wer diese Idee propagiert, will offensichtlich das bewährte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland schleifen.“

Diese Idee der SPD-Parlamentarier sei ebenso untauglich wie gefährlich, so der ABDA-Präsident. Die Wettbewerbsvorteile ausländischer Versandapotheken würden damit nicht neutralisiert, weil diese sich nach dem EuGH-Urteil ohnehin nicht mehr an die Preisbindung halten müssten. Außerdem würde sich die Wettbewerbssituation mit der Freigabe gedeckelter Boni sogar weiter verschärfen, so Schmidt, weil Präsenzapotheken dann auch durch inländische Konkurrenten umso schneller in eine Rabattschlacht gezwungen würden. „Da gießt man Öl ins Feuer statt zu löschen“, findet Schmidt. Die Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel bleibe „alternativlos“, so Schmidt damals.

Um gleichlange Spieße für deutsche und ausländische Apotheken zu schaffen, schlugen Franke und Dittmar vor, dass Boni bis zu einem Euro zugelassen werden. Die beiden Politiker bezogen sich auf das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Sie wollten den nach Heilmittelwerbegesetz (HWG) zulässigen Bagatellbonus von einem Euro im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern. Die Neuregelung sollte auf zwei Jahre befristet werden. In diesem Zeitrahmen soll eine Expertenkommission die wirtschaftliche Situation der Apotheken auf Grundlage einer 2hm-Honorarstudie sowie unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation im Apothekenmarkt, der Sicherstellung der Versorgung, der Einbindung der Apotheken in sektorenübergreifende Versorgungsmodelle und der Arzneimitteltherapiesicherheit evaluieren.

„Die vorgeschlagene Regelung ist ein rechtssicherer Kompromiss, mit dem alle leben könnten“, kommentierte Franke vor einem Jahr. „In der digitalen Welt von heute ist das Verbot des Versandhandels ein Rezept von gestern. Allerdings darf die Versandapotheke keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der stationären Apotheke haben, weil diese sonst in ihrer Existenz bedroht sein könnte. „Mit der Änderung […] sorgen wir wieder für gleichlange Spieße im Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Versandapotheken und stationären Apotheken und liefern eine Lösung, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann“, ergänzte Dittmar. Durch die Regelung über das SGB V sollten auch ausländische Versandapotheken erreicht werden, die sich als Partner des Rahmenvertrages an die Vorgaben halten müssten.

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