Apothekenstärkungsgesetz

SPD meldet schon Änderungsbedarf

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Berlin -

Das Kabinett hatte das Apothekenstärkungsgesetz kaum durchgewinkt, da meldet der Koalitionspartner SPD bereits Änderungsbedarf an Dirk Heidenblut, für die Sozialdemokraten im Gesundheitsausschuss, glaubt nicht an das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehene Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch: „An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“

Das von der Bundesregierung beschlossene Paket besteht aus dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) und mehreren Verordnungen. Das Gesetz sieht neben dem Boni-Verbot unter anderem zusätzliches Honorar in Höhe von 150 Millionen Euro für neue pharmazeutische Dienstleistungen vor. Mit den Verordnungen sollen Notdienste und die BtM-Dokumentation besser vergütet werden, was ein weiteres Plus von 65 Millionen Euro bringt. Zudem will die Regierung den Botendienst zur Regelversorgung machen und die Abgabe über Arzneimittelautomaten ohne angeschlossene Apotheke explizit verbieten.

Heidenblut steht grundsätzlich hinter dem Apothekenpaket: „Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken muss überall sichergestellt sein. Sie ist das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Niemand ist so unkompliziert zu erreichen wie die Apothekerin oder der Apotheker um die Ecke. Durch verschiedene Vergütungsanpassungen in einer Gesamthöhe von mehr als 200 Millionen Euro, werden gezielt die Apotheken gefördert, die überall im Land tagtäglich ihrer wichtigen und unerlässlichen Arbeit nachgehen.“

Nur mit dem geplanten Boni-Verbot ist der SPD-Abgeordnete noch nicht zufrieden. „Wir reden allerorten, nicht nur im Gesundheitswesen, über die Digitalisierung. Auch der Arzneimittelversandhandel wächst stetig. Ich bin mir nicht sicher, ob die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung zur Gleichpreisigkeit rechtlich tatsächlich haltbar ist. Das Justizministerium hat dies meiner Meinung nach zurecht kritisiert. An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“

Bedenken hatte zuvor schon SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach geäußert: „Wir werden gründlich prüfen, ob das Gesetz rechtlich haltbar ist“, sagte er in der vergangenen Woche. Nach Rücksprache mit dem SPD-geführten Justizministerium sei er persönlich „sehr skeptisch“ hinsichtlich der rechtlichen Haltbarkeit, erklärte Lauterbach. Die rechtlichen Zweifel gegen das Rx-Boni-Verbot bestünden aus seiner Sicht „bis zum Schluss weiter, die haben wir heute auch noch.“ Es bleibe abzuwarten, ob die Verlagerung des Boni-Verbots vom Arzneimittelrecht ins Sozialgesetzbuch machbar sei. Da sei Spahn am Zug.

Und Spahn hat heute bereits angekündigt, „zeitnah“ das Gespräch mit der EU-Kommission zu suchen. Es habe bereits Nachfragen zum Apothekenstärkungsgesetz gegeben. Zu den Erfolgsaussichten äußerte sich Spahn nicht. Die Brüsseler Behörde wird das Gesetz wohl im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik prüfen. Böse Zunge behaupten, die SPD habe am Kabinettstisch überhaupt nur zugestimmt, weil die EU-Kommission das Gesetz ohnehin kassieren werde.

Lauterbach sieht persönlich zudem die im Referentenentwurf vorgesehene Verteilung der zusätzlichen Honorarmittel durch die Apothekerschaft selbst kritisch. „Das ist ein Blankoscheck“, so Lauterbach. Die Politik habe auch den Ärzten noch nie Geld gegeben mit dem Hinweis, verteilt ihr das mal, sagte der SPD-Fraktionsvize: „Das praktizieren wir nicht.“ Niemand wisse dann, nach welchen Kriterien es verteilt werde – nach der Größe der Apotheke, der Anzahl der Leistungen, der Qualität, „das kann alles bedeuten“, so Lauterbach. Und da er selbst Ambitionen auf den SPD-Vorsitz zeigt, steht der Fraktionsvize aktuell unter besonderer Beobachtung.

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