Die SPD hat die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kritisiert, wonach Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellt werden. „Wir haben gegen dieses Gesetz gestimmt, weil unterstellt wird, dass die Krankenkassen Wirtschaftsunternehmen sind“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner.
Die Krankenkassen seien keine Wirtschaftsunternehmen, sondern solidarische Pflichtsozialversicherungen, die für über 70 Millionen Menschen die notwendigen medizinischen Leistungen ohne jegliches Gewinnstreben zu günstigen Kosten sicherstellen müssten, so Ferner.
Sie stützt sich in ihrer Argumentation sich unter anderem auf das Sozialgesetzbuch (SGB) V. An vielen Stellen sei darin die Rede vom einheitlichen und gemeinsamen Handeln der Krankenkassen. „Es gibt dort ein Gebot zur Kooperation.“ Das passe nicht mit der Anwendung des Kartellrechts zusammen, so Ferner.
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