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SPD hinterfragt Zyto-Ausschreibung

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Die Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg über onkologische Rezepturen beschäftigt nicht nur Berlins Apotheken und die Vergabekammer Brandenburg, sondern neuerdings auch den Bundestag: Die SPD hat sich bei der Bundesregierung über mögliche Folgen der Ausschreibung erkundigt. Da der Wettbewerb „ausschließlich um den niedrigsten Preis“ ausgetragen werde, fragte die SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Marlies Volkmer nach Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.

Grundsätzlich sieht die Bundesregierung keine Qualitätsunterschiede bei der Rezepturherstellung durch Hersteller und Apotheken: „Die Arzneimittelsicherheit für parenterale Zubereitungen ist gewährleistet“, so Daniel Bahr (FDP), Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Das Europäische Arzneibuch binde auch Apotheken bei der Herstellung steriler Zubereitungen an die GMP-Vorgaben. Zudem verbiete das Arzneimittelgesetz, „Arzneimittel oder Wirkstoffe in den Verkehr zu bringen, die durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind.“

Bewerten will die Bundesregierung die Ausschreibung nicht: Für solche Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apotheken gelte das Vergaberecht, die Rechtsaufsicht liege nicht beim Bundesgesundheitsministerium, so Bahr.

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