SPD fordert Sondervertrieb für Pille René Stüwe, 17.04.2009 12:23 Uhr
Die SPD macht ernst mit ihrem Vorstoß, Kontrazeptiva zur Abgabe an sozial benachteiligte Frauen außerhalb der Apotheken aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Die SPD-Bundestagsfraktion brachte in den vergangenen Tagen einen entsprechenden Änderungsantrag für einen Sondervertriebsweg für Anti-Baby-Pillen über Gesundheitsämter und anerkannte Beratungsstellen in die Beratungen zur AMG-Novelle ein.
„Damit an Frauen, die sich z.B. in besonderen finanziellen Notlagen befinden, bestimmte Schwangerschaftsverhütungsmittel kostenlos oder zu vergünstigten Preisen abgegeben werden können, wird mit der Ausnahme vom regulären Vertriebsweg die Möglichkeit geschaffen, dass diese Arzneimittel von pharmazeutischen Unternehmern oder Großhändlern auch direkt an Gesundheitsämter oder staatlich anerkannte Beratungsstellen geliefert werden können“, heißt es in der Begründung zum Antrag. „Damit wird arzneimittelrechtlich ein kostengünstigerer Weg des Erwerbs dieser Arzneimittel eröffnet, da insbesondere der Großhandels- und der Apothekenzuschlag nicht anfallen.“
Die Entscheidung über eine Beschaffung und Abgabe soll den Ländern beziehungsweise den Trägern der Einrichtungen obliegen; eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Bezugsberechtigt sind Gesundheitsämter und Beratungsstellen, die gesetzlich nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannt sind. Ihnen soll „nicht nur die Beschaffung zur Anwendung der Verhütungsmittel durch den Arzt oder die Ärztin (z.B. „Drei-Monatsspritze“, Hormonimplantate, Intrauterinpessare), sondern auch die Abgabe, vor allem oraler Kontrazeptiva oder Hormonpflaster, erlaubt werden“ , so die SPD.
Die Sozialdemokraten stehen mit ihrem Vorschlag derzeit allein: Die ursprünglich als Koalitionsantrag vorgesehene Änderung wird von der CDU/CSU-Fraktion nicht mitgetragen. Bei der Union sieht man die Einführung einer solchen Ausnahmeregelung kritisch und will nicht an der Apothekenpflicht rütteln. In der nächsten Woche wollen Sozialdemokraten und Union nochmals über den Änderungsantrag verhandeln, heißt es aus SPD-Fraktionskreisen.
Der Antrag enstpricht im Wesentlichden dem Entwurf, enthält aber eine Neuerung: Hochdosierte Notfallkontrazeptiva zur Nachverhütung („Pille danach“) sollen von der Abgabe durch die Gesundheitsämter ausgenommen werden.
Sollten sich die Regierungsparteien zu diesem Thema dennoch einigen, könnte die Abgabe in Gesundheitsämtern noch in die AMG-Novelle aufgenommen werden. Am 6. Mai befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf, der bereits den Bundesrat passiert hat.