EuGH Spezial

SPD: EuGH verbietet Rosinenpicken

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, fühlt sich durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken in ihrer Position gestärkt: „Der EuGH hat sehr eindeutig entschieden und die Versorgungssicherheit über Konzerninteressen gesetzt“, sagte Reimann gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die Apotheker sollten sich auf dem Urteil aber nicht ausruhen, sondern die Qualität der Versorgung weiter steigern, mit der die Entscheidung begründet ist“, sagte Reimann.

Die EU-Richter haben es den Mitgliedstaaten zugestanden, den Apothekenmarkt selbst zu regeln. Laut Reimann habe das Fremd- und Mehrbesitzverbot in einem sensiblen und beratungsintensiven Marktbereich eine schützende Funktion und sichere die flächendeckende Versorgung, so Reimann. „Kettenbetriebe hätten hier Rosinenpickerei betreiben können. Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben“, erklärte Reimann.

Politisch müsse nun darüber nachgedacht werden, auch im Versandhandel die vom EuGH thematisierten Fragen von Gesundheitsschutz und Qualität nachzujustieren. „Pick up-Stellen, die zuletzt sogar an Tankstellen eingerichtet wurden, können hinsichtlich der Rezeptsammlung rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Auslieferung der Arzneimittel muss aber stärkeren qualitativen Auflagen unterliegen, die zum Beispiel die unbedingt persönliche Auslieferung an den Patienten sicherstellen. Hier gibt es noch Regelungsbedarf, der mit dem EuGH-Urteil von heute bestätigt wird“, sagte Reimann.

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