Patientenverfügung

SPD droht mit Alleingang

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Die SPD drängt auf eine rasche gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Notfalls müsse dies im Bundestag auch ohne Zustimmung der Union beschlossen werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Es handle sich dabei um eine „klassische Gewissensfrage“, bei der Abgeordnete frei abstimmen könnten. Oppermann appellierte an die Unions-Führung, diese Entscheidungsfreiheit ihrer Parlamentarier nicht länger zu begrenzen.

Nach seinen Angaben unterstützen inzwischen mehr als 200 Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Linken den von dem SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker ausgearbeiteten Gruppenantrag. Er sieht eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen vor. Über den SPD-Entwurf soll Ende Juni im Parlament beraten werden. Viele Unions-Abgeordnete plädieren dagegen für strenge rechtliche und formale Anforderungen an solche Verfügungen. Zunehmend wird bei CDU und CSU auch eine gesetzliche Regelung infrage gestellt.

Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Umstritten ist, in welchen Fällen solche Verfügungen für Angehörige und Ärzte bindend sind. Der Bundesgerichtshof hatte 2003 entschieden, dass bei nicht äußerungsfähigen Patienten eine solche Verfügung zur Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen nicht automatisch ausreicht. Falls Arzt und Betreuer unterschiedlicher Ansicht sind, müsse das Vormundschaftsgericht entscheiden.

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