Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben sich die ehemaligen Ampel-Parteien noch einmal zusammengerauft, um ein liegengebliebenes Gesetz doch noch durchzubringen. SPD, Grüne und FDP wollen insbesondere die Entbudgetierung der Hausärzte im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) umsetzen. Die geplante Aufnahme einer Skonto-Regelung ins GVSG ist jedoch nicht gelungen.
Die beiden SPD-Politikerinnen Heike Baehrens und Dagmar Schmidt betonten beide, dass sie mit dem GVSG gerne mehr erreicht hätten: Mit dem GVSG habe die Ampel ursprünglich umfassende Verbesserungen in der ambulanten Versorgung anstoßen wollen. Ein zentraler Punkt sei die Entbudgetierung der Hausärzte. „Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten schneller einen Termin bekommen und die Regelversorgung so organisiert wird, dass chronisch Kranke besser betreut werden, ohne in die Praxis kommen zu müssen, wenn es nicht notwendig ist“, so Baehrens. Die Jahrespauschale sei dabei ein wichtiges Instrument.
Im aktuellen Entwurf des GVSG ist eine neue Regelung zu Skonti für Apotheken nicht enthalten. „Das ist eine Regelung, die wir uns hätten vorstellen können, doch in den Verhandlungen fand sie keinen Widerhall“, erklärte Baehrens. Die FDP habe eine klare Grundlinie verfolgt: ein stark abgespecktes GVSG mit Fokus auf die Entbudgetierung. Dennoch sei das Thema nicht vom Tisch – es werde in der nächsten Legislaturperiode diskutiert werden müssen, so Schmidt. Man sei auch auf die Union zugegangen, um über gesundheitspolitische Ziele zu sprechen, diese sei jedoch nicht daran interessiert gewesen.
„Wir haben noch viel auf der Agenda“, so Schmidt. Auch die Apotheken müssten Thema der nächsten Legislatur sein. Apotheken müssten als zentrale Akteure im Gesundheitsnetzwerk gesehen und insbesondere kleinere Apotheken in Fläche gesichert werden. Die Punkte aus dem Apothekenreformgesetz (ApoRG) seien eine gute Grundlage, so Schmidt.
Auch besondere Leistungen, wie außergewöhnliche Praxiszeiten, müssten finanziell honoriert werden. „Die Entbudgetierung ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der hausarztzentrierten Versorgung und zur Entbürokratisierung“, betont Baehrens.
Neben der Stärkung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen sieht das GVSG auch eine Verlängerung der Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung vor. „Wir brauchen dringend eine Übergangsregelung, um die Versorgung sicherzustellen“, so Baehrens. Die Verhandlungen mit der FDP seien in diesem Punkt schwierig gewesen. Teil der aktuellen Fassung des GVSG sei auch, die Altersbeschränkung für die „Pille danach“ bei sexualisierter Gewalt abzuschaffen.
Die beiden SPD-Politikerinnen zeigten sich zuversichtlich, dass das GVSG in der aktuellen Fassung noch beschlossen werde. „Sie werden überrascht sein, wie viele dem Gesetz zustimmen werden. Es werden nicht nur die drei Ampel-Parteien sein“, kündigte Baehrens an.