„Auswirkungen notfalls korrigieren“

SPD: AG-Gesundheit verteidigt Apothekenreform

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Berlin -

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Folgen der geplanten Apothekenreform kommentiert. Der engagierte Einsatz für die „vollversorgenden Apotheken“ sei „bemerkenswert“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Timo Schisanowski in einem Antwortschreiben an Dr. Christian Fehske und bezog sich dabei auf eine Anzeige, die der Inhaber in einer Tageszeitung schalten wird. 

Schisanowski schickt in seinem Antwortschreiben Hinweise der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion. Darin wurde der Einsatz der Inhaberinnen und Inhaber für die Vor-Ort-Apotheken gelobt. Zum Thema Honorar stellt die Fraktion klar: „Es soll eine sachgerechte Umverteilung der Apothekenvergütung durch Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen. Es sollen dabei insbesondere Honoraranreize für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen geschaffen und eine gerechtere Verteilung der Honorare erreicht werden.“ Das parlamentarische Verfahren hierzu solle im Herbst beginnen. Zudem würden als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) „Skonti ausdrücklich ermöglicht“.

Auswirkungen „notfalls korrigieren“

Zu Auswirkungen der geplanten Apothekenreform schreibt Schisanowski: „Die Herausforderungen sind nicht einfach. Unser Anliegen ist es, im parlamentarischen Prozess darauf zu achten und die Auswirkungen, die Sie hier beschreiben, zu berücksichtigen und notfalls zu korrigieren“, räumt er ein.

Die SPD-Fraktion hat sich die Anzeige offenbar genau angesehen. Denn in dem Schreiben gibt es zu den einzelnen Punkten Antworten. Sie weist etwa zurück, dass gesetzlich verkürzte Öffnungszeiten vorgesehen seien. „Es erfolgt vielmehr eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.“ Zudem sei nicht vorgesehen, Rezepturen zu streichen.

Auch längere Wartezeiten seien nicht „Gegenstand des Entwurfs“, genauso wenig wie Mehrkosten wegen Lieferengpässen. Die Antworten gehen dabei nicht in die Tiefe. Schisanowski betont: „Wie alle anderen Leistungserbringer in der Selbstverwaltung kann die Apothekerschaft ihr Honorar künftig selbst verhandeln.“

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