EU-Parlament

SPD-Abgeordneter bringt DocMorris vor EU-Kommission

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Berlin -

Kürzlich besuchte der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange die Leibniz-Apotheke von Magdalene Linz in Hannover. Dabei informierte die frühere niedersächsische Kammerpräsidentin ihren Besucher über die niederländischen „Grensapotheken“ und DocMorris. Lange versprach, die Themen in Brüssel anzusprechen. Jetzt setzte er sein Versprechen um und stellte im EU-Parlament drei Fragen an die Kommission. Dort muss man sich nun also nicht nur mit dem deutschen Rx-Boni-Plan befassen; Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wartet immer noch auf eine Stellungnahme zu seinem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG).

Langes Anfrage trägt den Titel: „Wettbewerbsverzerrung durch Geschäftsmodell Doc Morris“. Die Versandapotheke mit Geschäftssitz an der niederländisch-deutschen Grenze beliefere ausschließlich Kunden in Deutschland. Durch den Geschäftssitz in den Niederlanden unterliege DocMorris nicht den in Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen für Versandapotheken, leitet Lange seine Fragen ein. Außerdem würden die Kunden durch eine rechtswidrige Nutzung einer deutschen Versandadresse getäuscht. Da die Versandapotheke zudem in den Niederlanden nicht als Apotheke gemeldet sei, „wird sie meinen Kenntnissen zufolge auch nicht von den niederländischen Behörden überwacht“.

Lange, zuletzt handelspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, will jetzt von der Kommission wissen, wie sie das DocMorris-Geschäftsmodell „vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Nutzung einer deutschen Versandadresse und fehlender Überwachung durch eine zuständige Behörde“ sieht: „Wie bewertet die Kommission den daraus entstehenden Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Apotheken, und welche Schritte könnten unternommen werden, um diese Wettbewerbsverzerrung zu verhindern?“, fragt Lange und ob die Kommission Kenntnis davon hat, dass „DocMorris von den niederländischen Behörden überwacht wird?“

Wann die Antworten vorliegen, ist ungewiss: Die neue Kommission startet mit ihrer Arbeit am 1. Dezember. Spahn drängt darauf, bis Mitte Januar Klarheit in der Rx-Boni-Frage zu erhalten. Die Gespräche zwischen BMG und EU-Kommission auf Arbeitsebene haben stattgefunden. Die Bewertung wird die neue Kommission übernehmen. Für die Beantwortung von Langes Anfrage hat die Kommission maximal sechs Wochen Zeit.

Mitte Oktober stattete Lange der Apotheke von Linz einen Besuch ab: Es ging um Lieferengpässe, um die Überwachungsproblematik bei niederländischen Versandapotheken und um die „gesellschaftlich relevante Rolle“ der Apotheke vor Ort. Lange und Linz waren sich einig, dass Lieferengpässe längst kein nationales Problem mehr seien, sondern ein europäisches. In diesem Zusammenhang sprach Linz, die neben ihrer Tätigkeit in der Apotheke auch Wahlkreisbotschafterin für Hannover ist, die kontinuierlich zunehmende Problematik der Nicht-Lieferbarkeit wichtiger Arzneimittel an. In einigen Bereichen, beispielsweise bei neurologischen Präparaten, nehme dies immer gravierendere Züge an. „Die massive Zunahme von Liefer- und Versorgungsengpässen bei wichtigen Arzneimitteln bereitet mir große Sorge. Im Sinne der betroffenen Patienten muss schnellstmöglich von allen Beteiligten ein umfassendes Konzept zur dauerhaften Abhilfe erstellt und umgesetzt werden,“ betonte Linz.

Darüber hinaus diskutierten der SPD-Europapolitiker und die Apothekerin über das EuGH-Urteil von Oktober 2016 zur Nicht-Anwendbarkeit der Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln für ausländische Versandapotheken und dessen Folgen. Lange machte deutlich, dass er um diese Schieflage wisse und dass er kein Verständnis für eine solche Art der Wettbewerbsverzerrung aufbringen könne. Zusätzlich erläuterte Linz die doppelbödige Situation niederländischer Versandapotheken, die Medikamente ausschließlich nach Deutschland liefern, sogenannte „Grensapotheken“. Linz kritisierte vehement, dass diese Institutionen etwa deutsche Arzneimittel nach Deutschland schickten, ohne hiesige Vorschriften beachten zu müssen. Gleichzeitig könnten diese von niederländischen Vorschriften befreit sein, sofern eine Behördenerklärung des Empfängerlandes vorliege.

Linz missbilligte dies: „Diese Versandhändler agieren im rechtsfreien Raum, denn sie sind keine Apotheken nach niederländischem Recht – dies wurde von den niederländischen Behörden eingeräumt. Noch weniger sind sie Apotheken nach deutschem Recht.“ Hiervon erschien Lange laut Mitteilung der Kammer überrascht. Er pflichtete Linz bei, die Thematik zeitnah auf europäischer Ebene aufzugreifen. Er bestätigte, sich dafür einzusetzen, das Problem im Sinne der deutschen Vor-Ort-Apotheken zu lösen, was speziell im Interesse der Patienten liegt. Das Versprechen hat Lange nun erfüllt. Lange bekannte sich beim Besuch laut Kammer als „überzeugter Unterstützer der Apotheke vor Ort und Befürworter des Fremdbesitzverbotes“. Für ihn seien die Vorzüge einer inhabergeführten Apotheke gänzlich nachvollziehbar.

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