SPD, Grüne und FDP wollen im Zusammenhang mit dem Spargesetz auch beim Apothekenhonorar noch nachbessern. Sie fordern eine Decklung der prozentualen Marge und einen höheren Abschlag im Tausch gegen die Importquote. Nur die Abschaffung von Nullretaxationen wäre positiv für die Apotheken.
Im Zusammenhang mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) werden sukzessive Änderungsanträge vorgelegt. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben Prüfbitten zum Berichterstattergespräch an das Bundgesundheitsministerium (BMG) formuliert.
Die FDP spricht sich, wie von den Kassen gefordert, für eine Deckelung des Apothekenhonorars aus: „Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?“, will die Fraktion vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen.
Die Streichung der Importquote, wie sie der Bundesrat gefordert hatte und wie die AfD sie in einem Änderungsantrag fordert, will die FDP ebenfalls nicht ohne Kompensation aufgreifen: „Wir bitten zu prüfen, um welchen Betrag der Apothekenabschlag zusätzlich erhöht werden müsste, um die Streichung der Importförderklausel daraus vollständig zu refinanzieren?“
Die SPD wiederum regt die Senkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln ab 2023 an. „Anders als in vielen anderen europäischen Staaten, beträgt der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel in Deutschland 19 Prozent. Tierarzneimittel werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert, während Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin mehrwertsteuerfrei sind. Eine Absenkung auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent würde die Beitragszah ler um rund 6 Milliarden Euro im Jahr entlasten.“
Und: „Angesichts der stark steigenden Kosten in allen Bereichen, vor allem im Bereich der Energieversorgung, bitten wir zu prüfen, wie kurzfristig ein Inflationsausgleich zum Schutz der gesundheitlichen Infrastruktur erfolgen und wie die Finanzierung sichergestellt werden kann.“
Die Grünen schließlich wollen das BMG verpflichten, bis Mitte kommenden Jahres Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Dabei geht es um die Streichung von Nullretaxationen bei Apotheken und Heilmittelerbringern sowie um Dauerverordnungen und eine Bagatellgrenze für Anträge im Bereich der Hilfsmittelversorgung.
Die Abda hatte in ihrer Stellungnahme die Beibehaltung des Kassenabschlags gefordert oder wenigstens die Umstellung auf einen Nettobetrag. Dies gelte auch für die angeregte Absenkung der Mehrwertsteuer. Neu vorgetragen hatte die Abda außerdem Änderungen beim Inkasso des Herstellerrabatts.
Am Vormittag hatte Staatssekretär Professor Dr. Edgar Franke (SPD) bereits angekündigt, dass es im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen geben könne – „insbesondere wenn man noch eine Gegenfinanzierung aus dem Hut zaubern kann“. Das Geschacher hat begonnen.
In der Anhörung wiederholte Abda-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz die Argumente aus der Stellungnahme: Die Apotheken seien keine Kostentreiber, seien sogar abgekoppelt von den Ausgabenentwicklungen der vergangenen Jahre und hätten daher eher Nachholbedarf. Dazu kämen die Kostensteigerungen. Werde der Kassenabschlag angehoben, werde dies im kommenden Jahr zu massiven Schließungen führen. Außerdem werde der Beruf für den Nachwuchs unattraktiver. „Wir bitten dringend davon abzusehen.“
Für die Abschaffung der Importquote brach Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) eine Lanze: Das Sparinstrument verursache erheblichen Aufwand und bringe im Vergleich zu anderen Maßnahmen kaum Entlastung. Daher sei man für die Abschaffung.
Dr. Hans-Georg Feldmeier vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte, warum der derzeitige Inflationsausgleich zu spät komme. Er beziehe sich nämlich auf Vorjahreszeiträume und spiegele nicht die akutellen Entwicklungen wieder.
Hier fragen die Grünen beim BMG genau in die andere Richtung: „Wir bitten um Prüfung, in welchem Umfang aktuelle Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland die im Gesetzentwurf vorgesehenen Einsparziele der Verlängerung des Preismoratoriums nach §130a Abs. 3a SGB V sowie weiterer Maßnahmen mindern? Wir bitten um eine tabellarische Aufschlüsselung nach Auswirkung auf die einzelnen Maßnahmen im aktuellen Gesetzentwurf.“
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