Spargesetz: Herstellerabschlag steigt ab 1. Januar Patrick Hollstein, 15.11.2022 13:12 Uhr
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) muss auch die Pharmaindustrie einen wesentlichen Sparbeitrag leisten. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht fest, dass der Herstellerrabatt im kommenden Jahr angehoben wird – und nicht unmittelbar nach Inkrafttreten.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 muss die Pharmaindustrie einen Zwangsabschlag in Höhe von 12 statt regulär 7 Prozent auf den Herstellerabgabepreis (ApU) ohne Mehrwertsteuer leisten. Auf diese Weise soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Sparbeitrag von einer Milliarde Euro zusammenkommen; die Industrie selbst geht sogar von 1,3 Milliarden Euro aus.
Der Betrag gilt nur für Originalpräparate beziehungsweise patentfreie Präparate ohne Wettbewerb. Bei Generika gelten unverändert der Zwangsrabatt von 6 Prozent plus der Generikabschlag von 10 Prozent.
Abweichende Vereinbarungen möglich
Allerdings kann der temporär erhöhte Abschlag ab 22. November durch Erstattungsbetragsvereinbarungen abgelöst werden. Dann erhalten die Krankenkassen einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent.
Eingezogen werden die Abschläge über die Rechenzentren, die dann ihrerseits das Geld von den Herstellern für die Apotheken zurückholen müssen. Für die Apotheken steigt damit durch die Anhebung das Inkassorisiko noch einmal an.
Ursprünglich sollte die Pharmaindustrie einen sogenannten Solidarbeitrag leisten, was aber aufgrund rechtlicher Probleme verworfen wurde. Nicht vom Tisch sind dagegen die Sorgen der Industrie, dass die Erhöhung des Zwangsrabatts im kommenden Jahr noch einmal verlängert werden könnte.