Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) soll wie geplant noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Für den morgigen Donnerstag steht die 2./3. Lesung auf der Tagesordnung. Parallel geht das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ins Parlament. Auch hier gibt es für die Apotheken relevante Regelungen.
Mit dem GKV-FinStG soll das Finanzloch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestopft werden, das im kommenden Jahr bei 17 Milliarden Euro liegen wird. Geplant sind unter anderem ein Abbau der Finanzreserven der Kassen, ein höherer Bundeszuschuss sowie ein Darlehen des Bundes und eine Anhebung des Zusatzbeitrags.
Parallel soll bei den Leistungserbringern gespart werden, allem voran bei der Pharmaindustrie. Die Apotheken sollen zwei Jahre lang über eine Anhebung des Kassenabschlags auf 2 Euro zur Kasse gebeten werden.
Heute beschäftigt sich noch einmal der Gesundheitsausschuss mit dem Spargesetz; die Sitzung ist nicht öffentlich. Zuletzt waren noch Änderungsanträge eingebracht worden, die etwa bei den Herstellern und bei den Ärzten noch kleinere Entlastungen bringen sollen. Für die Apotheken bleibt es bei den im Frühjahr vorgestellten Plänen – immerhin ist auch der von den Kassen und von der FDP vorgeschlagene Deckel der prozentualen Apothekenmarge vorerst vom Tisch.
Derweil beschäftigt sich das Plenum heute zum ersten Mal mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG). Hier geht es darum, die personelle Ausstattung in den Kliniken durch eine bessere Planung zu verbessern. Für die Apotheken relevant ist ein Passus, nach dem Plattformen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein sollen. Nur Krankenkassen, Apotheken, Praxen, Krankenhäuser sowie DiGA-Anbieter sollen die Schnittstelle der Gematik nutzen können.
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