Unklare Finanzierung

Spahns Villa: Die Fragen bleiben

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Berlin -

Jens Spahn ist nicht mehr Bundesgesundheitsminister, aber einige Altlasten seiner Amtszeit verfolgen ihn weiter – unter anderem die Fragen nach seinen privaten finanziellen Verhältnissen. Und die werden sogar noch drängender: Denn seit er nur noch einfacher Bundestagsabgeordneter ist, stellt sich umso mehr die Frage, wie er seine millionenschweren Immobiliengeschäfte finanzieren kann. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) sieht das eindeutig als Fall von öffentlichem Interesse. Doch Spahn schweigt weiter.

Spahns Finanzen werfen weiter Fragen auf ­– die er öffentlich nicht beantworten will. Die entscheidende: Wie kann er mit seinen offiziellen Bezügen die Millionenkredite tilgen, mit denen er seit 2015 zwei Wohnungen und eine denkmalgeschützte Villa in Berlin gekauft hat? 10.012,89 Euro brutto erhält er laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) als Bundestagsabgeordneter im Monat, als Minister war es noch rund doppelt so viel. Nach Angaben seines Bundestagsbüros habe er keine Einnahmen aus Nebentätigkeiten, so die SZ.

10.000 Euro im Monat ist ein stattliches Gehalt – allerdings hat allein die Villa im noblen Berliner Vorort Dahlem über 4 Millionen Euro gekostet. Und sie gehört laut Grundbucheintrag zu zwei Dritteln ihm, zu einem Drittel seinem Ehemann Daniel Funke, wie die SZ berichtet. Kredite über sechs Millionen Euro hatte er insgesamt aufgenommen. Hinzu kommen zwei Wohnungen in Berlin, von der er eine gemeinsam mit Funke gekauft hat. Die haben sie Anfang September, kurz vor der Bundestagswahl, aber für 1,37 Millionen Euro wieder veräußert. Allerdings dürfte der dafür aufgenommene Kredit noch nicht abbezahlt sein.

Grundbuchauszügen zufolge haben Spahn und Funke für die gemeinsame Villa Grundschulden in Höhe von 4,5 Millionen Euro aufgenommen und für die Wohnung, die ihnen gehört, die sie aber vermieten, weitere 850.000 Euro. Sie SZ geht der Frage nach Spahns Finanzen weiter nach und hat gegengerechnet: Demnach müsste selbst bei einem günstigen Zins von 1 Prozent und einer Tilgung von 3 Prozent monatlich eine Belastung von 18.000 Euro anfallen. Rund 13.000 Euro davon würden auf Spahn entfallen – mehr als er offiziell verdient.

Möglicherweise könnten Abgeordnetenbezüge, Übergangsgeld, Einnahmen aus der vermieteten Wohnung und der Erlös der verkauften Wohnung ausreichen, um die monatlichen Raten zu zahlen. Allerdings ist das alles andere als selbstverständlich. Spahn jedoch schweigt weiter zu solchen Fragen: Fünf Anfragen hat die SZ nach eigenen Angaben an Spahns Abgeordnetenbüro geschickt und hauptsächlich den Verweis erhalten, dass die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Ministers Privatsache seien.

Dabei ist es bei Weitem nicht so einfach. Spahn hatte in der Vergangenheit mehrfach versucht, Medien – darunter auch APOTHEKE ADHOC – die Berichterstattung über seine Vermögensverhältnisse zu untersagen. Er scheiterte letztlich vor dem OLG Hamburg. Spahn ist weiterhin Mitglied des CDU-Präsidiums und Vorstandsmitglied der Unionsfraktion im Bundestag – dass er eine gewichtige politische Rolle spielen will, zweifelt niemand ernsthaft an. Was für den Minister galt, gilt also auch für den Bundestagsabgeordneten: Politische Führungspersonen müssten sich grundsätzliche eine kritische Berichterstattung über ihre finanziellen Verhältnisse gefallen lassen, urteilte das OLG im Fall Spahn.

Schließlich sei es für die politische Meinungsbildung „von ganz erheblichem Interesse, wie gewählte Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie finanziell situiert sind“. Denn es lasse Vermutungen über und Rückschlüsse auf ihre politische Unabhängigkeit zu.

In diesem Zusammenhang räumten die Richter offen ein, dass Ungereimtheiten hier naheliegend sind: Es bezeichnete die Villa mit mehr als 500 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche als „ungewöhnlich teure Immobilie“, deren Erwerb für „durchschnittliche Verdiener außerhalb jeder Reichweite“ sei. Auch mit dem Gehalt eines Bundesministers sei sie „nicht ohne Weiteres zu bezahlen“. Woher also hat Spahn das Geld? Dazu äußert er sich weiterhin nicht hinreichend.

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