Spahns Gesundheitsportal: Google gibt auf dpa/ APOTHEKE ADHOC, 09.04.2021 13:16 Uhr
Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um seine Zusammenarbeit mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurück. Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte am Freitag mit: „Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.“
Im März war bekanntgeworden, dass Google beim Oberlandesgericht München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München eingelegt hatte. Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen.
Bei dem Rechtsstreit geht es um die Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter mit ihrem Urteil im Februar vorläufig untersagt haben. Bei Google-Suchanfragen zu Gesundheitsthemen wurde vor allen anderen Ergebnissen eine Infobox mit Inhalten des sogenannten Nationalen Gesundheitsportals angezeigt. Freie Medienanbieter kritisierten, dass sie dadurch benachteiligt werden. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal Netdoktor vor dem Landgericht geklagt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.
Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung Googles, sich nicht weiter gegen die Entscheidung des Gerichts zu wehren: „Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.“ Dass Google das Urteil akzeptiere, „werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.“
Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner.