Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung und des NDR verbieten, dass Heilpraktiker Patienten mit selbstgemixten Arzneien und fragwürdigen Frischzellen-Therapien behandeln. Manche Heilpraktiker spritzen Patienten Extrakte aus tierischen Organen. Dies hält Spahn für eine gefährliche Therapie, die er stoppen möchte.
Laut aktuellem Forschungsstand sind Frischzellen nicht nur nutzlos, sondern auch gefährlich. Im Jahr 2014 steckten sich zum Beispiel in Rheinland-Pfalz mehrere Patienten und Klinikmitarbeiter mit der hochansteckenden Schafkrankheit Q-Fieber an. Sie kann zu Lungenentzündung, Herzmuskelentzündung und auch zum Tod führen. Die sogenannten Frischzellen-Therapien werden als „Anti-Aging-Kur“ oder zur „Stärkung er Immunabwehr“ angepriesen. Privatkliniken locken mit diesen und ähnlichen Versprechen zum Teil schwer kranke Menschen aus aller Welt an. Sie erhoffen sich mit den Kuren unter anderem Heilung oder Linderung von Krankheiten wie Parkinson oder Multipler Sklerose.
Spahn sagte gegenüber Süddeutscher Zeitung und NDR: „Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden. Deshalb werden wir Herstellung, Verkauf und Anwendung von Frischzellen verbieten. Und deshalb sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch im Ausnahmefall von Heilpraktikern hergestellt werden dürfen.“ Er plant, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern.
Frischzellen-Therapien sind in fast allen Ländern der Welt seit Jahren verboten. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kam zu dem Schluss, dass sie gefährlich sind, ebenso das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Trotzdem scheitern Verbotsversuche in der Bundesrepublik seit Jahren. Als Grund dafür nennt die SZ wirtschaftliche Motive. In manchen Bundesländern wolle man nicht auf die Privatkliniken und ihre Kunden aus aller Welt verzichten. Das Spahn-Ministerium plant außerdem, dass Heilpraktiker nur noch in Ausnahmefällen Arzneimittel selbst herstellen dürfen. Dafür müsse das Arzneimittelgesetz geändert werden. Bislang war das für Angehörige nichtärztlicher Heilberufe möglich.
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