Ärzte dürfen schon per Videosprechstunde Patienten beraten – bald sollen sie auch Arzneimittelrezepte digital ausfertigen können. Das sieht nach Informationen der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eine Gesetzesänderung vor, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorbereitet und die spätestens 2020 greifen soll.
„Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, sagte Spahn dem Blatt. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten. „Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten.“
Spahn will Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dem Bericht zufolge verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Rezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Sie hat dafür sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten ist. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 geschehen. Zugleich soll das Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheken verordnungspflichtige Arzneimittel nicht abgeben dürfen, wenn der Arzt den Patienten nur telemedizinisch beraten hat.
Technische Details der Speicherung und des Zugriffs per Karte und oder per Handy-App sollen Kassen, Ärzte und Apotheker untereinander ausmachen. Das Projekt ist den Angaben zufolge eines der Themen, die Spahn auf der Digital-Klausur des Bundeskabinetts am Mittwoch und Donnerstag vorstellen will.
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