Digitale-Versorgungs-Gesetzes

Spahn weist Kritik an Sammlung von Gesundheitsdaten zurück APOTHEKE ADHOC, 07.11.2019 12:13 Uhr

Datenschutz: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weist Kritik an der Sammlung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurück. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik an der Sammlung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurückgewiesen. Es gehe darum, Gesundheitsforschung möglich zu machen, und für Patienten mit chronischen Erkrankungen zu besseren Erkenntnissen zukommen, sagte Spahn im ZDF-Morgenmagazin. Heute verabschiedet der Bundestag das Digitale-Versorgungs-Gesetzes (DVG).

„Es geht nicht um Behandlungsdaten, sondern um Abrechnungsdaten“, sagte Spahn. Das seien Daten, die ohnehin genutzt werden. Gesundheitsforschung solle möglich gemacht werden, um zu besseren Erkenntnissen zu kommen. Konkret sollen die Kassen Daten jedes Versicherten unter anderem zu Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln, der sie zu Forschungszwecken weiterleitet. Vorgesehen sind Regeln zur Pseudonymisierung der Daten – also den Bezug zur realen Person zu verschleiern.

Grüne und Patientenschützer hatten Spahn (CDU) für eine erweiterte Nutzung von Behandlungsdaten für Forschungszwecke kritisiert. Sie warfen dem Minister vor, den Datenschutz nicht ernst genug zu nehmen. Der Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, lobt das DVG hingegen als „großen Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung, den wir trotz starken Gegenwinds gemacht haben“. Gleichzeitig machte Sorge klar: „Nach dem DVG ist vor dem DVG.“

So hätte er sich bei der Einbindung der Gesundheitswirtschaft in das neue Forschungsdatenzentrum ein stärkeres Entgegenkommen des Koalitionspartners SPD gewünscht: „Die Gesundheitswirtschaft ist mit Abstand die treibende Kraft der medizinischen Forschung in Deutschland. Ihr den Zugang zu Forschungsdaten zu verwehren, wäre an der Realität unseres Wissenschafts- und Forschungsstandortes vorbei gedacht.“ Für Sorge sei das darum „definitiv ein Thema für das DVG II“.

Kontroversen erwartet Sorge bei der elektronischen Patientenakte: „Das Totschlag-Argument des Datenschutzes darf die ePA nicht länger ausbremsen. Wir müssen nicht nur die Daten schützen, sondern gerade die Patienten“, so Sorge. Als Beispiele nannte er die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen, Medikamenten-Wechselwirkungen und Behandlungsfehler. Gerade dort müssten Patientenschutz und Datenschutz in praktikabler Weise miteinander vereinbart werden.

Auch die Entwicklung bei Apps müsse genau beobachtet werden: „Sollte sich abzeichnen, dass die wirklich innovativen Apps der höheren Risikoklassen nach wie vor kaum Zugang in die Patientenversorgung finden, werden wir nachsteuern müssen“, so der Magdeburger Bundestagsabgeordnete. In der Unionsfraktion hatte man einer möglichen Erweiterung der DVG-Regelungen (z.B. versuchsweise auf die Klasse IIb) gesprächsoffen gegenübergestanden. Nach den Beratungen mit der SPD blieb es aber bei der jetzt beschlossenen Regelung. Dem Koalitionspartner wünscht Sorge eine rasche Entscheidung in der Führungsfrage. Die Unruhe in der Partei während der DVG-Beratungen hätten alle Beteiligten gespürt: „Wir brauchen Klarheit darüber, dass die SPD mit uns über die volle Dauer der Legislaturperiode digitale Gesundheitspolitik gestalten möchte. Wir als Union stehen bereit.“

Mit dem DVG können Ärzte zudem künftig digitale Anwendungen verschreiben, etwa Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Damit Patienten die Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.