Apotheken-Pick-up

Spahn: „Vorteil24“ sieht nach Betrug aus

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Berlin -

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hat große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Pick-up-Konzepts „Vorteil24“: „Das sieht alles nach Betrug aus, mindestens aber nach einem Kostenrisiko für die Kassen. Da braucht es endlich klare Regeln“, so Spahn. Antworten erhofft sich der CDU-Politiker jetzt vom Bundesfinanzministerium (BMF).

 

Spahn hatte das Ministerium schon Anfang Mai allgemein zur Umsatzsteuerproblematik bei Versandapotheken befragt. Tricks mit dem Mehrwertsteuergefälle sind ausweislich der Antwort des Ministeriums nicht möglich. Heute hakte Spahn erneut bei Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) nach und erkundigte sich explizit nach „Vorteil24“.

Spahn beschreibt das Konstrukt um die niederländische Montanus Apotheke, bei dem die Kunden ihre Arzneimittel formal selbst in den Niederlanden abholen oder hierzu einen Logistiker beauftragen. „Es handelt sich dabei aus meiner Sicht um den Versuch einer gezielten Umgehung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen“, so Spahn.

Aus Sicht des CDU-Gesundheitsexperten ist das Modell als normaler Versandhandel einer ausländischen Apotheke zu werten. Sogar einen Abrechnungsbeleg zu „Vorteil24“ hat Spahn seinem Schreiben zum Beweis beigelegt. Darauf seien keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen, so Spahn.

Das BMF hatte in seiner ersten Stellungnahme festgestellt, dass zumindest bei GKV-Rezepten aber einer gewissen Lieferschwelle immer der deutsche Mehrwertsteuersatz veranschlagt werden müsse. Denn steuerrechtlich importiere die Kasse das Arzneimittel selbst. Diese Auffassung wird auch von Steuerexperten vertreten.

 

 

Jetzt interessiert sich Spahn für den praktischen Vollzug und die Durchsetzung der steuerrechtlichen Vorgaben. Zwar hatte das BMF in seiner ersten Antwort angekündigt, den GKV-Spitzenverband zu informieren, dies erscheint Spahn aber nicht ausreichend. Immerhin dürfe es sich mittlerweile um Millionenbeträge handeln, die umsatzsteuerrechtlich falsch behandelt worden seien.

Damit die Kassen überhaupt merken, ob eine deutsche oder eine ausländische Versandapotheke mit ihnen abrechnet, schlägt Spahn eine Umstellung der Kennung von Apotheken vor: Allen ausländischen Versandapotheken müsse das bisherige Institutionskennzeichen entzogen werden und durch ein spezielles neues ersetzt werden, so Spahn. Damit könne sichergestellt werden, dass die Abrechnungsstellen mit diesen Apotheken nur noch Nettobeträge abrechnen.

Spahn wünscht sich vom BMF, dass dem Thema Priorität eingeräumt wird. „Hier wird offensichtlich in betrügerischer Absicht und zu Lasten der Kassen versucht, Geld zu machen“, schließt Spahn sein Schreiben.

Linda verfolgt die Debatte um „Vorteil24“ gelassen. Zuletzt hatte die Kooperation gegenüber teilnehmenden Apotheken erklärt, dass das BMF in dieser Frage nicht selbst entscheide, sondern das zuständige Finanzgericht. Beim Finanzgericht Düsseldorf ist derzeit ein Verfahren um die Montanus Apotheke anhängig.

 

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