Spahn verlängert TI-Frist für Apotheken Lothar Klein, 08.07.2019 11:39 Uhr
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommt den Apothekern entgegen: Die Frist für die Anbindung der Apotheken an die Telematik-Infrastruktur der Gematik (TI) wurde im „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) um sechs Monate verlängert. Nicht mehr enthalten im überarbeiteten Referentenentwurf ist allerdings die Zusage, dass die Apotheker für die Mitwirkung am elektronischen Medikationsplan ein Honorar erhalten sollen. Das soll jetzt im Apothekenstärkungsgesetz geregelt werden, das Spahn noch im Juli vorlegen will.
„Damit Apotheken die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vornehmen können, werden sie mit dem in § 31a Absatz 3 neu eingefügten Satz 4 verpflichtet, sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen“, heißt es jetzt im Referentenenturf vom 4. Juli. Im ersten Entwurf war eine Frist bis zum 31. März 2020 vorgesehen.
Dagegen hatte die ABDA in ihrer Stellungnahme zum DVG protestiert: Mit der Zielsetzung, zeitnah eine große Zahl von Leistungserbringern, insbesondere auch Apotheken, an die TI anzuschließen und damit den Ausbau konsequent voranzutreiben, stimme man überein, schrieb die ABDA an Spahn. Es müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die Apotheker auf das Angebot entsprechender Soft- und Hardware angewiesen seien. Auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit dieser Angebote hätten die Apotheker aber keinen Einfluss.
„Insbesondere vor dem Hintergrund fehlender zugelassener eHealth-Konnektoren, deren Bereitstellung durch den ersten Anbieter frühestens im ersten Quartal 2020 erwartet wird, ist die Fristsetzung zum 31. März 2020 lediglich für den Start eines flächendeckenden Rollouts haltbar“, so die ABDA. Daher sei eine flächendeckende Anbindung der Apotheken an die TI zum 31. März nicht realistisch. Daher schlug die ABDA vor, nur den Start der Anbindung bis zum 31. März festzulegen und den Apotheken bis Ende 2020 Zeit zu geben.
Anders als die ABDA hält Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland (CGM), Spahns ursprünglichen Termin aber für machbar: „Der Termin ist zu schaffen“, sagte Eibich im Interview mit APOTHEKE ADHOC. „Mit der Installation der notwendigen Hardware können wir sofort loslegen. Die baugleichen Konnektoren laufen bereits in vielen Arztpraxen, die CGM bringt hier viel Erfahrung mit. Auch die Apotheken können schon damit arbeiten.“
Trotzdem ist Spahn jetzt den Apothekern entgegengekommen. Anders als bei Ärzten und Kliniken sind im DVG für Apotheker keine Sanktionen vorgesehen, falls der Termin 30. September nicht eingehalten wird. Ab 1. Juli müssen nicht angeschlossene Praxen eine Abzug von 1,5 Prozent von ihrem Budget hinnehmen. Diese Strafzahlung soll mit dem Gesetz auf 2,5 Prozent steigen. Derzeit sind von den 176.000 Ärzten nur 64.000 angeschlossen. Bis Mitte 2019 sollen es 110.000 sein.
Nach derzeitiger Planung soll der eMedikationsplan im Jahr 2021 starten. Über den genauen Termin wird derzeit in der Gematik noch verhandelt. In der ersten Fassung des DVG wurde dazu klargestellt, „dass es sich beim Abgleich und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans durch den Apotheker mit den Angaben in der elektronischen Patientenakte um eine zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistung handelt, auf die Versicherte einen Anspruch haben“. Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der ePatientenakte werde „die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben“. Diese Passage wurde aus den überarbeiteten Referentenentwurf allerdings wieder gestrichen. Im Rahmen des geplanten Apothekenstärkungsgesetzes werde im Zusammenhang mit dem neuen Strukturfonds auch eine Honorierung der Apotheker für ihre Dienstleistungen beim eMedikationsplan vereinbart werden, heißt es dazu aus dem BMG.
Deutlich beschleunigen will Spahn den Einzug von Medizin-Apps in die Versorgung der Patienten. Künftig können sie sich sinnvolle Anwendungen von den Ärzten zu Lasten der Kassen verordnen lassen. Dazu werden Zulassungsprozesse vereinfacht und die Erstattungsfähigkeit erleichtert. Nach einer ersten Prüfung von Sicherheit, Datenschutz, Qualität und Nutzerfreundlichkeit müssen solche Apps ein Jahr lang von den Kassen bezahlt werden. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass sein Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. Über die Höhe der Erstattung verhandelt der Hersteller dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.
Alltag werden soll auch die Vidoesprechstunde. Ärzte dürfen dazu künftig auf ihrer Internetseite darüber informieren. Bisher muss die Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde schriftlich erfolgen. Das soll künftig im Rahmen der Videosprechstunde online möglich sein. Erweitert werden auch die Möglichkeiten für Ärzte, sich auf digitalem Weg mit Kollegen auszutauschen. Solche „Telefonkonsile“ werden außerhalb des Praxisbudget vergütet.
Umswitchen will das BMG die Ärzte von Fax auf E-Mail: Bislang erhalten Ärzte für einen Arztbrief per Fax 55 Cent, für den Versand per E-Mail aber nur 28 Cent und für den Empfang einer E-Mail nur 27 Cent. Für den eArztbrief will das BMG deutlich mehr Geld über die Kassen bezahlen. Versicherte sollen sich zudem auch online bei einer Kassen anmelden können. Und Kassen dürfen ihren Versicherten dann über neue Angebote elektronisch informieren. Bis 2024 verlängert wird der Innovationsfonds. Dadurch sollen Patienten rascher in den Genuss innovativer Versorgungsansätze kommen. Kassen können sich künftig dann auch mit Kapital an der Entwicklung digitaler Angebote beteiligen. Dafür dürfen sie aber nicht mehr als 2 Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen. In Kraft treten soll das 2. eHealth-Gesetz Anfang 2021. Noch vor der Sommerpause soll das Kabinett sich mit dem Entwurf befassen.