Bei Burda freut man sich über den ersten Sieg im Streit über die Zusammenarbeit von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Google: „Diese Entscheidung des Landgerichts München ist ein erster wichtiger Schritt in einem grundsätzlichen Verfahren, in dem nichts weniger als die Freiheit der Presse verhandelt wird“, so Vorstand Philipp Welte. „Indirekt subventioniert das Gesundheitsministerium mit Steuergeldern die Vermarktung des Suchmonopolisten Google, der neben dem staatlichen Medienangebot ungerührt Werbung verkauft.“
Die Burda-Tochter Netdoktor war gegen die Zusammenarbeit vorgegangen. Das Gericht bewerte die gezielte Platzierung von Inhalten des Gesundheitsportals des BMG als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale.
„Diese Mesalliance zwischen der Regierung und dem Monopolisten Google ist fatal, weil sie den freien Wettbewerb außer Kraft setzt und Hand anlegt an ein zentrales demokratisches Prinzip unseres politischen Systems“, so Welte. Auch wirtschaftlich schade eine solche Kooperation den privaten Medienanbietern, die seit vielen Jahren höchste Qualitätsstandards garantierten und aus den Werbeeinnahmen ausgebildete Medizinjournalisten bezahlten.
Ohne Ermächtigungsgrundlage habe das Gesundheitsministerium den Aufbau des Portals ausgeschrieben und im April einer Berliner Agentur den Zuschlag erteilt, so Welte weiter. Das Portal finanziere sich ausschließlich aus Steuergeldern. Private Angebote seien ebenfalls für den Nutzer kostenfrei, müssten sich jedoch über Werbung refinanzieren.
Laut Netdoktor ist die Zusammenarbeit zwischen Google und BMG aus mehreren Gründen rechtswidrig: So bezwecke und bewirke sie eine Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Gesundheitsportalen auf dem deutschen Markt. Die Inhalte des BMG kämen unter Ausschluss jeder Konkurrenz auf „Position 0“ in Boxen. Darin liege ein Verstoß gegen das Kartellverbot, eine gezielte Diskriminierung konkurrierender Inhalte sowie eine Begünstigung der eigenen, technisch gekoppelten Boxen. „Wettbewerber werden in die Unsichtbarkeit verdrängt und das staatliche Angebot pauschal zum relevantesten gekürt.“
Google missbrauche mit staatlicher Hilfe seine Marktmacht und schädige den Wettbewerb auch im Vermarktungssektor massiv. Es sei dem BMG grundsätzlich nicht erlaubt, ein Gesundheitsportal mit allgemeiner Ratgeberfunktion zu betreiben. Der Staat solle nur dort eingreifen, wo anlassbezogen konkreter Informationsbedarf bestehe, etwa bei der Corona-Bekämpfung, und keine adäquaten privaten Angebote bestünden. Daher liegt aus Sicht von Burda ein Verstoß gegen das Prinzip der Staatsferne der Presse gemäß Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz vor.
Der massive Eingriff in dieses Grundrecht sei in keiner Weise gerechtfertigt. „Es gibt bei den evidenzbasierten Gesundheitsinformationen in Deutschland kein Informationsdefizit. Mehrere Anbieter – wie Netdoktor.de – bieten alle relevanten Gesundheitsinformationen an. Wenn das Ministerium tatsächlich Bedenken hätte, dass Nutzerinnen und Nutzer der Google-Suche zu fehlerhaften oder gefährlichen Inhalteanbietern vermittelt werden könnten, dann stünden ihm zahlreiche, den privaten Wettbewerb weniger schädigende Mittel zur Verfügung.“
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