Hilfsmittel-Ausschreibungen

Spahn stoppt Sparwut der Kassen

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Berlin -

Immer wieder gibt es Beschwerden und Klagen von betroffenen Inkontinenzpatienten über unzureichende Versorgung mit Windeln. Erst im April 2017 war das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) in Kraft getreten. Jetzt will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die darin geregelte Ausschreibung für die Inkontinenzversorgung wieder verbieten und die Krankenkassen zu Vertragslösungen verpflichten. Damit soll die Qualität der Versorgung steigen.

Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich seien, sagte Spahn der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe „zu oft zulasten der Patienten“. Deshalb werde es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben, so Spahn. Stattdessen müssen die Krankenkassen dem Bericht zufolge Rahmenverträge mit Heilmittelherstellern und -anbietern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Neben Windeln gelte dies auch für andere Produkte wie Krücken, Rollstühle oder Stützstrümpfe, hieß es der „NOZ“ zufolge aus dem Ministerium.

Die Umstellung will Spahn demnach im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regeln. Der entsprechende Änderungsantrag sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen. Versuche, für die Ausschreibungen Qualitätsanforderungen durchzusetzen, erwiesen sich in der Vergangenheit als untauglich. Das Verbot von Ausschreibungen könnte demnach im ersten Quartal 2019 beschlossen werden. Welche Mehrkosten für die Krankenkassen entstehen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beziffern.

Mit dem HHVG hatte Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe bereits versucht, die Qualität der Inkontinenzversorgung zu verbessern. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Februar 2017 beschlossen. Anlass für die Neuregelungen waren wiederkehrende Klagen über schlechte Qualität insbesondere bei Inkontinenzhilfen für Patienten mit Blasenschwäche. Bei Hilfsmittelausschreibungen mussten Krankenkassen seitdem neben dem Preis qualitative Anforderungen an die Produkte berücksichtigen. Zudem müssen die Kassen bei der Versorgung über eine Ausschreibung den Patienten Wahlmöglichkeiten anbieten. So sollen die Versicherten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können. Die Kassen sollen die Leistungserbringer zudem künftig stichprobenartig kontrollieren.

Um negativen Auswirkungen von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen auf die Qualität der Hilfsmittelversorgung entgegen zu wirken, habe der Gesetzgeber mit dem HHVG den Krankenkassen und Leistungserbringern verschiedene Vorgaben zu einer stärkeren Berücksichtigung von Qualitätsaspekten beim Abschluss von Verträgen zur Hilfsmittelversorgung gemacht, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages zum TSVG. Dazu gehörten insbesondere das Verbot von Ausschreibungen bei Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil und die Vorgabe an die Krankenkassen, bei Hilfsmittelausschreibungen in den Leistungsbeschreibungen und bei den Vergabekriterien qualitative Aspekte angemessen zu berücksichtigen.

„Zwischenzeitlich hat sich aber gezeigt, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes vielfach nicht den Zielen des Gesetzgebers entspricht. Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen“, so die Begründung weiter. Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität werde die Ausschreibungsoption aufgehoben: „Die Krankenkassen haben künftig die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten ausschließlich im Wege von Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit sicherzustellen.“

Open-House-Modelle will das BMG ausschließen. In den Verträgen seien eine „hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln, die Qualität der Hilfsmittel, die notwendige Beratung der Versicherten und die sonstigen, zusätzlichen Leistungen sicherzustellen sowie für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen“, so der Änderungsantrag.

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