Rabattverbot

Spahn stellt sich hinter Großhändler Alexander Müller, 17.08.2011 14:35 Uhr

Berlin - 

Im Streit um die zulässige Höhe der Großhandelsrabatte im kommenden Jahr hat sich der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hinter die Großhändler gestellt: „Wir wollen, dass das Rabattverbot für den Fixzuschlag von 70 Cent auch im Direktvertrieb durch die Hersteller gilt.“ Die Großhändler hatten moniert, dass es der Gesetzgeber versäumt habe, eine entsprechende Klarstellung in das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zu schreiben.

Auf Anfragen der Großhändler hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt, dass die Hersteller auch an das Rabattverbot gebunden sind. Preisnachlässe dürfen demnach nur aus dem variablen Teil der Großhandelsvergütung von 3,15 Prozent gewährt werden.

Gänzlich beruhigt ist der Großhandelsverband Phagro offenbar nicht. Dessen Chef Dr. Thomas Trümper von der Anzag hatte am Montag gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) noch einmal kritisiert, die Hersteller würden durch das AMNOG besser gestellt. Laut Bericht rechnet er aber mit einer Korrektur. Denn eine Bevorzugung der Hersteller halte auch das Ministerium für falsch, zitiert ihn die FAZ.

Schützenhilfe kommt jetzt von Spahn: „Sollte das unklar im Gesetz formuliert sein und einige Pharmafirmen hier das Gesetz anders deuten, ist es ein Leichtes, das klarzustellen“, so der CDU-Politiker. Dies könne kann auch noch rechtzeitig zum Jahreswechsel erfolgen. „Wir wollen einen leistungsfähigen Großhandel als Vollsortimenter für die flächendeckende Versorgung“, sagte Spahn.

Das BMG hatte zuletzt Anfang des Monats klargestellt, dass es keinen weiteren Regelungsbedarf sieht. Hersteller seien im Direktgeschäft de facto als Großhändler aktiv und müssten sich an die entsprechenden Vorgaben halten - inklusive des Rabattverbots. Andernfalls könnten sie von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich belangt werden, so das Ministerium.