Gesundheitsministerkonferenz

Spahn soll sich um Lieferengpässe kümmern

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Berlin -

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat Jens Spahn (CDU) aufgefordert, gesetzliche Änderungen zur Vermeidung von Lieferengpässen zu prüfen. Denn trotz vielfältige Maßnahmen in den letzten Jahren seien „Lieferengpässe weiterhin ein Problem“. Außerdem sollen Patienten eine stärkere Position bekommen und besser informiert werden. Nach jedem Krankenhausaufenthalt sollten sie einen Patientenbrief erhalten, empfahlen die Länderminister auf ihrer Jahreskonferenz in Düsseldorf.

Eine „wichtige Ursache“ für Lieferengpässe scheine „der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen“ zu sein, heißt es im Beschluss. „Vor diesem Hintergrund bittet die GMK das BMG zu prüfen, inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht.“ Damit übernahmen die Ländergesundheitsminister den in der Vorbereitung des Treffens den bereits entschärften Antrag zum Thema Lieferengpässe.

Die Amtschefs der Gesundheitsministerien in Hessen und im Saarland hatten zunächst Anfang April einen schärferen Antrag vorgelegt. Für Lieferengpässe von Arzneimitteln gebe es „herstellungsbedingte Ursachen“. Dazu zählten für beide Ministerien die Komplexität der Produkte, die Zunahme regulatorischer Anforderungen, Produktionsprobleme, Engpässe bei Ausgangsstoffen, hohe Qualitätsvorgaben, Produktionskapazitäten, Globalisierung und Konzentrationsprozesse.

Für Preis- und Rabattdruck sorgten auch nationale Preis- und Erstattungsregulierungen, so die beiden Länderministerien. Dies führe zu unternehmerischen Entscheidungen wie die Rationalisierung von Produktionsprozessen und die Anpassung der Portfolios. Hinzu kämen Verteilungs- und Lagerprobleme. „Eine wichtige Ursache für Lieferengpässe, die bis dato regulatorisch nicht beziehungsweise nicht ausreichend adressiert wurden, scheint der steigende Kostendruck zu sein“, hieß es im Antrag zunächst.

Deshalb sollten wettbewerbliche und preisliche Steuerungsinstrumente für versorgungsrelevante Arzneimittel nachjustiert werden, schlugen die beiden Gesundheitsministerien vor: „Grundsätzlich zu hinterfragen“ seien Rabattverträge für lebenswichtige Arzneimittel. Ausschreibungen von Krankenkassen und Einkaufsgemeinschaften sollten stets konsequente Mehrfachvergaben mit definierten Liefermengen zur Vermeidung von Lieferausfällen vorsehen. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.

Mehr Rechte wollen die Minister den Patienten einräumen: Nach jedem Krankenhausaufenthalt sollten sie einen Patientenbrief erhalten. Bislang gibt es bei der Entlassung zumeist nur den Brief in medizinischer Fachsprache für den Hausarzt. Auch den Patienten sollten Befunde und Behandlungsempfehlungen nicht nur mündlich, sondern schriftlich mitgeteilt werden, heißt es in dem GMK-Beschluss.

Ärzte sollen zudem verpflichtet werden, neutrale Informationen über Nutzen und Risiken der individuellen Gesundheitsleitungen (IgeL) sichtbar in ihren Praxisräumen auszulegen und auf ihrer Internetpräsenz zu verlinken. Das BMG solle dies gesetzlich regeln, forderten die Länderminister. Leistungen wie etwa bestimmte Ultraschalluntersuchungen oder die Glaukom-Früherkennung muss der Patient in der Praxis selber bezahlen. Bei Behandlungsfehlern sollen Patienten leichter Schadenersatz oder Schmerzensgeld erstreiten können. Die Bundesregierung wurde aufgefordert zu prüfen, wie die Beweislast erleichtert werden kann. Der Bund soll auch Vorschläge für einen Härtefallfonds machen, der Schäden ausgleicht, bei denen die Haftungsregeln nicht greifen. In Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen müssten Patienten besser vertreten sein.

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