Pandemiebekämpfung

Spahn sieht 3G-Regel in Zügen nicht kommen

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Berlin -

Die sogenannte 3G-Regel in Fernzügen wird wohl nicht eingeführt werden. „Ich sehe es nicht kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dies sei das Ergebnis einer Prüfung durch die Fachressorts. Dabei sei es um die Frage gegangen, ob eine solche Regel in Zügen eine Rechtsgrundlage habe, ob sie praktikabel und umsetzbar sei und ob sie infektiologisch erforderlich sei. Demnach hätten nur noch Corona-Geimpfte, -Genesene oder -Getestete (3G) Züge nutzen dürfen.

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Freitag bestätigt, dass die Bundesregierung im Kampf gegen die Pandemie eine 3G-Regel für Fernzüge prüfe, um die hohen Corona-Fallzahlen einzudämmen. In Deutschland gilt die 3G-Regel bislang nur bei Auslandsflügen und in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens – etwa beim Restaurantbesuch in Innenräumen. Kritik an dem Plan war aus den Reihen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gekommen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auch „umsetzbar und praktikabel“ sein müssten, hieß es. Corona-Nachweispflichten im Fernverkehr dürften nicht auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.

Ungeachtet der deutlich steigenden Corona-Inzidenzen erwartet Spahn keine neuen Einschränkungen. Sollte die Inzidenz in den kommenden Tagen über den Grenzwert von 100 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner steigen, dann „passiert erst einmal wegen der 100 für sich genommen noch gar nichts“, sagte Spahn. Das wäre zwar keine gute Entwicklung, aber die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sei durch das Impfen von der Zahl der Neuinfektionen entkoppelt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt seit Wochen an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Sonntagmorgen lag sie bei 74,1 – eine Woche zuvor bei 54,5. Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Corona-Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben weitere Werte wie Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden.

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