Mit mehreren Eil-Verordnungen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die Corona-Krise reagiert. Aktuell prüft sein Ressort, ob es eines weiteren Pakets bedarf, um Lieferengpässe abzufedern.
Generell stelle sich die Versorgungslage in Apotheken und Kliniken wegen der bereits getroffenen Maßnahmen und der sinkenden Anzahl zu behandelnder Covid-19-Patienten in der Fläche „leicht entspannt“ dar, heißt es im Protokoll des Jour fixe. Dennoch gebe es auch weiterhin versorgungsrelevante Lieferengpässe bei Arzneimitteln, die für die Behandlung von Covid-19 benötigt würden. Dies spiegele sich auch in den beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässen wider.
Da in den Kliniken außerdem der reguläre Operationsbetrieb zunehmend wieder aufgenommen werde, werde der Arzneimittelverbrauch wachsen. „Daher müssen auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, um eine solide Arzneimittelversorgung sicherstellen zu können.“ Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüfe derzeit, ob und wie eine erweiterte Bevorratung in den Kliniken durch eine weitere Eil-Verordnung positiv beeinflusst werden könne.
Die Hersteller werden aufgefordert, weiterhin das Intensivregister im Auge zu behalten, zusätzlich sollten die Unternehmen nach Ansicht des Jour fixe auch Informationen bis auf Klinikebene zur Verfügung gestellt bekommen, um die bedarfsgerechte Versorgung weiter optimieren zu können. Das BfArM prüft außerdem, ob zusätzlich zum Monitoring des Arzneimittelbedarfes auf Intensivstationen auch die Entwicklung auf Normalstationen beobachtet werden könnte – immerhin werden die meisten Covid-Patienten auf Stationen ohne intensivmedizinische Ausstattung behandelt.
Einzelne Kliniken hätten zur Überbrückung von Lieferengpässen die Eigenherstellung von Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Clonidin, Midazolam, Fentanyl und Sufentanil aufgenommen. „Es wird von allen betont, dass die Eigenherstellung durch Klinken nur als ad hoc-Maßnahme zu verstehen ist und eine ordnungsgemäße Versorgung mit Fertigarzneimitteln der Regelfall sein muss.“
Ohnehin habe sich wegen der weitgehend Normalisierung des Warenverkehrs innerhalb der EU die kontinuierliche Belieferung des Großhandels und damit die Versorgung von Apotheken wieder verbessert. Die Produktion in Indien werde aufgrund des dortigen Lockdown weiterhin kritisch bewertet und müsse engmaschig beobachtet werden. Aktuell schienen sich aber noch keine Lieferengpässe in Deutschland niederzuschlagen. Die Unternehmen werden weiterhin darum gebeten, das BfArM frühzeitig zu informieren, wenn sich die Sachlage ändert. Es gingen bereits vermehrt Anfragen beim BfArM ein.
Was die Verwendung von abgelaufenen Medikamenten angeht, haben sich beim BfArM bislang elf Unternehmen gemeldet. In Frage kämen demnach insgesamt 59 Arzneimittel mit zehn verschiedenen Wirkstoffen. „In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung, wie auch den vorgesehenen rechtlichen Änderungen wird darüber zu entscheiden sein, ob einzelne Arzneimittel für den Verkehr freigegeben werden sollten. Hierzu wird es eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern geben.“
Zu Hydroxychloroquin und Paracetamol gebe es keine auffälligen Verordnungszahlen. Bei Epirubicin und Doxorubicin werde sich durch GMP-Zertifizierung einer Herstellungsstätte in Deutschland die Versorgungssituation in der nächsten Zeit „deutlich verbessern“.
Engpässe bei Schutzkleidung und Desinfektionsmittel konnten behoben werden, so dass aktuell eine GMP-konforme Herstellung sichergestellt ist und keine diesbezüglichen Produktionsausfälle erwartet werden. Die geplante „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) befinde sich bereits in der fortgeschrittenen internen Abstimmung; ein Verkündungstermin könne aber noch nicht genannt werden.
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