Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Teile der elektronischen Patientenakte (ePa) aus dem geplanten „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) ausgliedern und stattdessen in einem eigenen Datenschutzgesetz unterbringen. Das meldet das Handelsblatt unter Berufung auf Rergierungskreise. Der Zeitplan zur Einführung der elektronischen Patientenakte bleibe davon aber unberührt.
Grund für den Schritt seien Bedenken des Justizministeriums bezüglich der Sicherheit sensibler Patientendaten. In der Ressortabstimmung habe es von dort Einwände gegeben, wonach für diese Daten stärkere Schutzmechanismen benötigt würden. Die elektronische Patientenakte soll allerdings schon ab Ende kommenden Jahres eingeführt werden. Damit das zugehörige Digitalisierungsgesetz nicht wegen der Einwände in der Warteschleife hängen bleibt und um die restlichen Elemente zügig voranzubringen, habe sich das Gesundheitsministerium entschieden, die betroffenen Punkte auszugliedern und „zeitnah nach der Sommerpause“ als eigenes Gesetz vorzulegen.
Dem Handelsblatt liegt nach eigenen Angaben die letzte Fassung des DVG vor. Im Gegensatz zu früheren Fassungen fehlen darin demnach die Passagen mit den Regelungen zur Einspeisung von Befunden, Röntgenbildern oder etwa Daten aus dem Impfausweis. Stattdessen stehe da jetzt: „In einem zeitnah folgenden Gesetz gilt es zudem, weitere Anwendungen in die Patientenakte zu integrieren und die Versicherten bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 startenden elektronischen Patientenakte zu unterstützen.“
Wie genau die neuen Regelungen aussehen soll, sei noch unklar. Allerdings wird bereits darüber diskutiert, dass wichtige Datenschutzeinstellungen in der ersten Version der ePa noch fehlen werden. So kann der Patient dann zwar selbst entscheiden, welcher Arzt Zugriff auf seine Akte erhält, allerding skann er nur alles oder nichts freigeben: Es soll noch keine Funktion geben, die es ermöglicht, einem bestimmten Arzt nur einen bestimmten Befund zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist diese Funktion ohnehin umstritten. Kritiker wenden ein, dass sie die Therapie beeinträchtigen könne, da für eine korrekte Entscheidungsfindung des Arztes durchaus auch andere Daten oder Befunde von Bedeutung sein können, die der Patient nicht freigibt.
Die restlichen Elemente des DVG bleiben von den Veränderungen rund um die ePA aber unberührt. So sollen Ärzte voraussichtlich schon ab Anfang 2020 sinnvolle Gesundheits-Apps per Rezept verordnen können, die die Krankenkassen dann bezahlen müssen. Dazu werden Zulassungsprozesse vereinfacht und die Erstattungsfähigkeit erleichtert. Außerdem sollen Strafen für Arztpraxen festgelegt werden, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, die Hürden für Videosprechstunden verringert und der Innovationsfond soll bis 2024 verlängert werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte