Spahn plant Apotheken-Verordnungen Lothar Klein, 02.04.2020 10:02 Uhr
Angesichts der zunehmenden Arzneimittelengpässe in Apotheken aufgrund der Corona-Krise will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dem Verordnungsweg in Kürze Vorgaben zur Handhabung von Rabattverträgen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit vorlegen. Das kündigte Spahn nach Angaben von Teilnehmern in einer Telefonkonferenz mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestages an.
Dem Vernehmen nach sicherte Spahn zu, dem Gesundheitsausschuss seine Verordnungsentwürfe vorzulegen. Über ein Honorar für die steigende Zahl von Botendiensten wurde gestern nicht gesprochen. Mitglieder des Gesundheitsausschusses rechnen damit, dass Spahn seine entsprechenden Verordnungen noch vor Ostern vorlegen wird.
Nach Einschätzung der Abda sind Versorgungsengpässe nach wie vor das größte Problem in Apotheken. „Das ist ein täglicher Drahtseilakt“, sagte Abda-Präsident Friedemann Schmidt in der vergangenen Woche, „die Zahl der Probleme steigt exorbitant an.“ Die Priorisierung bei Paracetamol und der Pneumokokken-Impfstoff zeige das. „Das wird nicht einfacher werden. Die Probleme werden eher größer als kleiner“, so der Abda-Präsident. Schmidt forderte, die Regeln in der Apotheke so weit zu vereinfachen, „dass Arbeit in Apotheken möglich bleibt“. Die Abda habe das BMG sehr früh darauf aufmerksam gemacht. „Wir brauchen Erleichterung beim Austausch von Arzneimitteln. Mit den jetzt per Gesetz geschaffenen Ermächtigungen könnte das geregelt werden.” Er gehe davon aus, dass „Spahn davon sehr schnell Gebrauch macht. Bei Rabattverträgen brauchen wir einheitliche flächendeckende Lösung“.
Spahn könnte sich mit seiner erwarteten Verordnung am Vorbild aus dem AOK-Lager orientieren. Kürzlich teilte der AOK-Bundesverband den Apothekerverbänden mit, dass die Rabattverträge nur noch eingeschränkt umgesetzt werden müssen. Grundsätzlich müsse ein Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben werden; hat die Apotheke das rabattierte Arzneimittel nicht auf Lager, darf aber auf eine Bestellung verzichtet und ein möglichst preisgünstiges Arzneimittel abgegeben werden. Diese Vereinbarungen gelten zunächst begrenzt bis zum 30. April. Andere Kassen haben ähnlich reagiert.
Bei der jetzigen freiwilligen Regelung sind die Formalitäten gemäß Rahmenvertrag zu beachten: Neben dem Sonderkennzeichen 02567024 sowie Faktor 5 (Verstoß gegen Rabattvertrag) beziehungsweise Faktor 6 (Verstoß gegen Rabattvertrag und Preisgünstigkeit) soll eine handschriftliche Begründung wie „Covid“ aufgebracht und abgezeichnet werden. Auch die Kassendienstleister SpectrumK und GWQ haben eine entsprechende Erklärung abgegeben: Dies soll Apotheken eine „unbürokratische Flexibilität” ermöglichen. Zuvor hatten AOK Rheinland/Hamburg, die Ersatzkassen, die Knappschaft und die IKK classic entsprechende Erklärungen abgegeben. Hans-Walter Schneider, Vorstand der BKK Pfalz, sagte dazu: „Mit dieser Regelung schützen wir besonders ältere Menschen, Patienten mit Vorerkrankungen und chronisch Kranke und entlasten die Beschäftigten in den Apotheken.“
Angesichts der Ansteckungsgefahr in Apotheken hatte die Abda auch die Bedienung durch die Notdienstklappe gefordert. Schmidt: „Wir brauchen eine Notverordnung, damit wir das in der Corona-Krise aufheben können. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, damit diese möglichst lange gesund bleiben und anderen helfen können.“ Die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebes hänge davon ab, wie schnell der Gesetzgeber handele. Noch seien die Fälle selten, „aber auch immer mehr Apotheker und ihre Mitarbeiter werden sich irgendwann mit Corona infizieren“. Derzeit gebe es strenge rechtliche Auflagen, was die Personalstärke in einer Apotheke angehe. „Die kann keiner mehr aufrechterhalten. Da muss eine Übergangsregelung für die Krise her“, forderte Schmidt auch hier rechtliche Lockerungen. Ob Spahn dieser Forderung aufgreift, ist noch unklar.
Nicht gesprochen wurde in der Telefonkonferenz mit dem Gesundheitsausschuss über das Thema Botendienst. Nur die AOK Baden-Württemberg zahlt auf Kulanzbasis pro Arzneimittel jetzt 2 Euro Honorar für den Botendienst. Andere Kassen wollen dem Beispiel bislang nicht folgen. Aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Fälle rechnet die Abda mit einem Anstieg der Botendienste: „Die Corona-Pandemie befindet sich im frühen Stadium, die Infektionszahlen und die Zahl der schweren Erkrankten werden sich deutlich erhöhen“, so der Abda-Präsident ebenfalls letzte Woche. Außerdem werde die Politik ihre bisherige Strategie etwas ändern und die Regeln etwas für wenige gefährdeten Personenkreise lockern, „um Wirtschaft nicht in den Abgrund zu fahren“. Allerdings würden zugleich die Risikogruppen weiter isoliert. Schmidt: „Das klassische Apothekenklientel wird weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwinden.“ Für die Apotheken bedeute dies, dass wesentliche Teile im Botendienst versorgt werden müssten.
Schmidt forderte: „Eigentlich brauchen wir hier eine einheitliche, verbindliche Lösung.“ Denkbar sei auch eine Anordnung des Botendienstes. „Deswegen brauchen wir eine ordentliche Vergütung.” Zwei Euro wie in Baden-Württemberg sind für die Abda nicht ausreichend für eine verbindliche Regelung. Darüber stehe man mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Austausch, so die Abda. Jetzt bliebt abzuwarten, ob Spahn diese Abda-Forderung aufgreift.