Versandapotheken

BVDVA: Spahn muss Honorargutachten ernst nehmen

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Berlin -

Der Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat den neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, das vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Gutachten zum Apothekenhonorar ernst zu nehmen. Die neue Bundesregierung müsse sich „dieser umfassenden und auch kostspieligen Analyse“ annehmen und die darin enthaltenen Empfehlungen analysieren, so der Verband.

„Wir schlagen vor, das Kernergebnis des Gutachtens, also ein Fixum von 5,84 Euro mit unserem bisherigen Vorschlag, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Strukturfonds auszubauen, zu kombinieren“, fordert Christian Buse, Vorsitzender des BVDVA. Das Gutachten eröffne der Politik einen dritten Weg: Die Spanne zwischen empfohlenem Honorar und aktuellem Fixhonorar könne wettbewerblicher Spielraum werden.

Die vom BVDVA vorgeschlagene Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds um weitere 16 Cent aus der Apotheken-Marge könnte aus dem genannten Delta von 2,51 Euro generiert werden, schlägt der BVDVA vor. Dann blieben insgesamt 2,35 Euro Spielraum für die Gewährung von Nachlässen – für alle Apotheken. „Es ist für den Steuer- und Beitragszahler nur schwer nachvollziehbar, dass man die Erkenntnisse des wissenschaftlich erarbeiteten Gutachtens nicht für die Weiterentwicklung der Apothekenhonorare nutzt und den seit dem EuGH-Urteil aus 2016 schwelenden Konflikt damit löst“, so der BVDVA.

Mit einer Kombination aus dem Vorschlag der Versender kämen laut BVDVA drei Dinge optimal zusammen: Erstens könne die vorhandene Struktur des Fonds genutzt werden. Zweitens wäre die Generierung der zusätzlichen 16 Cent noch einfacher und drittens würde es die Einführung einer Höchstpreisverordnung erlauben - „mit klaren Leitplanken“, gibt sich Buse überzeugt. Wettbewerb werde so oder so kommen: „Besser man gestaltet ihn selbst als dass er gerichtlich und dann ein für alle Mal für alle Marktteilnehmer verordnet wird.“

Kurz vor Weihnachten 2017 hatte das BMWi das Honorargutachten veröffentlicht. Auf 256 Seiten widmen sich die Experten der beauftragten Unternehmensberatung 2hm der Ausgestaltung der Handelsspannen von Apotheken und Großhandel. Zuvor waren bereits unautorisierte Versionen bekannt geworden.

Das Gutachten trägt den Titel „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Die prozentuale Spanne für die Apotheken soll auf 5 Prozent erhöht werden. Derzeit liegt sie bei 3 Prozent. Der Fixzuschlag soll dagegen reduziert werden: von 8,35 Euro auf 5,84 Euro. Der Notdienstzuschlag soll von 16 auf 33 Cent verdoppelt werden. Die Notdienstgebühr soll unverändert bei 2,50 Euro bleiben.

Bei Rezepturen sollen Apotheken statt 90 Prozent nur noch 5 Prozent auf die Stoffe aufschlagen dürfen. Dafür soll der Arbeitspreis von derzeit mindestens 3,50 Euro deutlich steigen, auf 31 bis 61 Euro. Auch der Fixzuschlag sowie der Notdienstzuschlag sollen bei Rezepturen abgerechnet werden können.

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