Dürfen Arbeitgeber fragen

Spahn liebäugelt mit Impfstatus-Abfrage

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte der CDU-Politiker am Montagabend in der ARD-Sendung „Hart aber fair“. So werde es ja im Restaurant auch gemacht. Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: „Ich tendiere zunehmend zu ja.“ Er argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, hatte am Montag erklärt: „Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen.“

Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen erteilte Spahn erneut eine Absage. Es sei seine Sorge, „dass eine verpflichtende Impfung – auch berufsgruppenbezogen – am Ende das nicht leichter macht, dass wir alle dabei behalten, sondern wir viele auf diesem Weg verlieren werden“.

Baden-Württembergs oberster Datenschützer Stefan Brink ist dagegen, dass Arbeitgeber künftig ihre Mitarbeiter fragen können, ob sie geimpft sind oder nicht. „Ich halte davon wenig, wenn es pauschal gemacht wird“, sagte der Datenschutzbeauftragte. Die Abfrage wäre „ein massiver Eingriff in die Privatsphäre“. Brink sagte, er habe Verständnis dafür, dass es für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit gibt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Es sei auch denkbar, dass auf Pflegeeinrichtungen auszuweiten. „Aber das muss die Ausnahme bleiben“, forderte der Datenschützer.

Das Sozialministerium in Stuttgart hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Abfrage in weiteren Bereichen zu schaffen – insbesondere solchen, „in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen ein höheres Infektionsrisiko besteht“. Brink bemängelte, aus dem Brief an das Bundesgesundheitsministerium gehe nicht klar hervor, ob die Regierung in Stuttgart auch privaten Unternehmen die Abfrage erlauben möchte.

So hatte der Arbeitgeberverband Südwestmetall den Brief des Sozialministeriums zum Anlass genommen, die Abfrage für alle Unternehmen zu fordern. Das kommt aber aus Sicht des Datenschützers nicht infrage. Bisher habe man erfolgreich dafür gesorgt, dass Gesundheitsdaten für Arbeitgeber tabu bleiben, erklärte Brink. Wenn jemand krank zu Hause bleiben muss, muss er seinem Arbeitgeber zwar eine Krankschreibung oder ein Attest zukommen lassen. „Aber die Diagnose ging den Arbeitgeber noch nie etwas an“, sagte Brink. „Dieses Fass aufzumachen, wäre ein Tabubruch.“

Wenn überhaupt, dann kämen solche Maßnahmen nur im öffentlichen Dienst infrage. „Wenn ein privater Arbeitgeber solche Daten erheben darf, dann ist die Wahrscheinlichkeit nach unserer Erfahrung deutlich höher, dass diese Daten zweckentfremdet werden.“ Hinzu komme, dass die Arbeitsschutzverordnung den Unternehmen verbiete, ihre Beschäftigten aufgrund solcher Informationen unterschiedlich zu behandeln – also Ungeimpfte etwa nach Hause zu schicken.

Wenn das Land etwa Lehrkräfte und Polizistinnen und Polizisten nach ihrem Impfstatus befragen wolle, müsse man genau abwägen, ob das wirklich nötig sei. So sei bekannt, dass sehr viele Lehrkräfte sich haben impfen lassen. Zudem müsse man fragen, ob ungeimpfte Lehrer für Kinder und Jugendliche ein großes Risiko darstellten. Man könne im öffentlichen Dienst auch über eine freiwillige Abfrage nachdenken.

Konsequent wäre aus Brinks Sicht, wenn der Dienstherr für seine Beschäftigten eine Impfpflicht anordnen würde. „Das kann man machen.“ Stattdessen wolle das Land mittelbar Druck auf Ungeimpfte ausüben, indem man mit der Abfrage des Impfstatus droht. Für ihn sei aber klar: „Wenn es keine Impfpflicht gibt, halte ich auch eine Offenbarungspflicht für nicht sinnvoll.“

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