Spahn: Kostenlose Corona-Tests ab 1. März APOTHEKE ADHOC, 16.02.2021 13:03 Uhr
Die Abgabe kostenloser FFP2-Masken läuft noch, da plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits die nächste Verteilaktion: Ab dem 1. März sollen alle Bundesbürger*innen Zugang zu kostenlosen Corona-Schnelltests erhalten. Die Durchführung soll in Apotheken, aber auch in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie den Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgen. Auch Laientests sollen nach erfolgter Zulassung in großem Umfang kostenlos verfügbar sein.
Die Bundesregierung feilt weiter an ihrer Teststrategie und will in deren Rahmen den Zugang zu Sars-Cov-2-Schnelltest erleichtern. Die Kosten dafür werde der Bund tragen, für die Anwender solle lediglich eine geringe Eigenbeteiligung anfallen. Spahn will dazu in Kürze einen Entwurf zur Erweiterung der Teststrategie dem Kabinett vorlegen. „Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können“, so Spahn. Demnach sollen Kommunen Apotheken, Testzentren oder Arztpraxen mit solchen Angeboten beauftragen können.
Da es sich dabei um eine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung und öffentlichen Gesundheit handelt, die rückwirkend zum 1. Januar aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, muss das Bundesfinanzministerium (BMF) zusätzlicher Mittel freigeben. Erst kürzlich hatte Spahn dort um weitere 6,2 Milliarden für die Imfpstoffbeschaffung angefragt. Für die Schnelltests sollen laut Entwurf bis zu 9 Euro für den Test und weitere 9 Euro für die Testabnahme sowie das Ausstellen eines entsprechenden Zeugnisses angesetzt werden. Mittlerweile seien deutlich mehr Schnelltests am Markt verfügbar, begründete das Bundesgesundheitsministerium die Maßnahme. „Daher sollen alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigenschnelltests getestet werden können“, so Spahn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das als erstes über die Initiative berichtet hatte.
Parallel soll auch der Zugang zu Laientests vereinfacht werden. Theoretisch möglich ist die Abgabe bereits, derzeit wird nur noch auf die Zulassungen der einzelnen Hersteller durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewartet. Dem BfARm läge bereits eine ganze Reihe Anträge auf nationale Sonderzulassungen vor. „Die neuen Laienschnelltests werden schnellstmöglich geprüft und zugelassen“, so Spahn. Das BMG sei dazu bereits in Verhandlungen mit den Herstellern, um sich ausreichende Kontingente zu sichern. Ziel ist laut Entwurf, mittels Rahmenverträgen Mindestmengen zu vereinbaren. Sind die Laientests in entsprechender Zahl verfügbar, sollen sie demnach insbesondere zur reihenweisen Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verwendet werden. „Diese Tests können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen und Kitas“, so Spahn. Außerdem sei laut Entwurf „ein niedrigschwelliger Zugang“ für alle Bürger sinnvoll, bei dem „gegebenenfalls eine geringe Eigenbeteiligung“ von einem Euro im Gespräch ist.
Um die Nutzung der Antigentests weiter voranzutreiben, schrieb Spahn zudem am Dienstag die Verbände im Bereich von Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr, Medien und Kultur an und drängte sie, dass wichtige Infrastrukturbetreiber Gebrauch von den Möglichkeiten der geänderten Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) machen sollen. „All diese Unternehmen und Einrichtungen dürfen nunmehr auf Grundlage der geänderten MPAV solche Antigen-Schnelltest direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss!) anwenden (lassen)“, so Spahn in dem Schreiben, das APOTHEKE ADHOC vorliegt.
Das heiße konkret, dass diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige Testungen für ihre Beschäftigten und Besucher*innen anbieten und diese Tests zum Bestandteil ihres Hygiene- und Schutzkonzeptes machen können, idealerweise unter Beratung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft. „Mein Eindruck ist, dass das Wissen um diese Möglichkeit noch nicht sehr verbreitet ist“, so Spahn an die Verbände.
Spätestens seit der letzten gemeinsamen Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder setzt die Bundesregierung verstärkt auf eine breitere Teststrategie, um der Pandemie Herr zu werden. Auch hier wurden Schnell-und Laientests bereits als Mittel unter anderem für schnellere Schulöffnungen benannt. Damit dürfte also auch auf Apotheken eine Aufgabe zukommen, die sich bisher immer stärker angedeutet hat: Durch die Änderung der Testverordnung des Bundes und damit die Möglichkeit der Beauftragung von Apotheken durch das Gesundheitsamt – oder wie in Baden-Württemberg sogar pauschal durch das Sozialministerium – wurden in den vergangenen Wochen die Möglichkeiten für Apotheken ausgebaut, in öffentlichen Einrichtungen Reihentests durchzuführen und direkt mit dem Staat abzurechnen. Im letzten Vierteljahr sei nicht nur gelungen, durch einen weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche durchzuführen, sondern auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschultes Personal millionenfach verfügbar zu machen. Schätzungen gehen demnach von 15 bis 35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland allein im Januar aus.
Der nächste Schritt sind nun die Laientests. „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland“, hieß es vergangenen Mittwoch. Die rechtliche Grundlage für deren Vertrieb hatte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch die Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geschaffen. „Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen“, so die Beschlussvorlage. Wichtig sei dabei allerdings dennoch der Nachweis ausreichender Qualität, „denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben“.