Krankenhäuser sollen sich auch in Zukunft von der Rechnungsprüfung durch die Krankenkassen freikaufen können. Wie das Handelsblatt berichtet, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) keine gesetzlichen Schritte gegen die umstrittene Praxis, Rechnungsprüfung durch pauschale Abschläge zu umgehen.
Eigentlich sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, Klinikrechnungen zu prüfen und Auffälligkeiten an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu melden. Rund 2,2 Milliarden Euro bringen diese Prüfungen den Kassen laut Handelsblatt im Jahr. Wie ein Prüfbericht des Bundesrechnungshof kürzlich offenbarte, verzichten viele von ihnen jedoch auf diese Rechnungsprüfung: Sie haben Verträge mit den Kliniken abgeschlossen, wonach diese einer pauschalen Kürzung der Rechnung zustimmen.
Eine Rechtsgrundlage gebe es dafür nicht, befand der Rechnungshof, es handele sich gar um einen Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen der Krankenkassen, der zu einer „systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen“ führe. Dadurch komme es nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch zu Manipulationen am Finanzausgleich der Kassen. Deshalb baten die Prüfer das Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf hinzuwirken, dass die Aufsichtsbehörden die Kassen zu einer Einstellung dieser Praxis drängen.
Die Linke wollte nun in einer kleinen Anfrage wissen, ob das BMG dem gesetzgeberisch nachkommt. Das tut es nicht, wie aus der Antwort hervorgeht. Spahns Ministerium weist stattdessen darauf hin, dass sich dazu die Landesaufsichten, die für regionale Kassen wie die AOKen zuständig sind, mit dem für bundesweit geöffnete Kassen zuständigen Bundesversicherungsamt verständigen müssten. Man werde sich „weiterhin dafür einsetzen, dass dem Abschluss unzulässiger Sondervereinbarungen aufsichtsrechtlich begegnet wird“, so das BMG. Beim Rechnungshof dürfte man das nicht gern hören: Er rügte bereits in seinem Bericht, dass es vor allem die Landesaufsichten sind, die nichts gegen die Sondervereinbarungen unternehmen wollen.
Die Kassen kritisieren regelmäßig die Abrechnungen der Kliniken: Gut jede zweite Rechnung sei fehlerhaft, hieß es etwa 2014; den Versicherten entstehe dadurch ein Schaden von 2,3 Milliarden Euro. Die Kliniken wehren sich jedes Jahr aufs Neue gegen den Vorwurf: Die Aussagen der Krankenkassen seien schlichtweg falsch, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die Kliniken kommen bei falschen Abrechnungen relativ glimpflich davon: Ist die Rechnung nicht korrekt, muss die Klinik sie lediglich korrigieren. Die Krankenkassen dagegen müssen eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn sie die Rechnung zu unrecht beanstandet haben.
Die Ausgleichsprämie gibt es seit April 2007, mit ihr sollte ursprünglich der bürokratische Aufwand minimiert werden. 2012 hatten sich Unionspolitiker für eine Erweiterung dahingehend ausgesprochen, dass auch die Kliniken eine Strafe zahlen müssen. 2014 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband das Prüfverfahren bundesweit neu geregelt: Seitdem gibt es bei der Kontrolle ein rund dreimonatiges Vorverfahren zwischen Krankenkasse und Krankenhaus.
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