Apothekengesetz

Spahn: Keine Notifizierung erforderlich

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Berlin -

Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU haben heute den Weg für das Apothekenpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) freigemacht. Noch im April will dieser – wie bereits angekündigt – dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Bundesgesundheitsministerium hält das Gesetzespaket in Brüssel für nicht notifizierungspflichtig. In der Sitzung der AG Gesundheit der Unionsfraktion gab es dem Vernehmen nach noch drei Abgeordnete, die sich nach wie vor für das Rx-Versandverbot einsetzten.

In der AG Gesundheit der Unionsfraktion hat Spahn nochmals für seinen abgeänderten Vorschlag zur Reform des Apothekenmarktes geworben. Vereinzelt gab es kritische Nachfragen zur Abkehr vom Versprechen des Koalitionsvertrages, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimittel in Deutschland komplett zu verbieten. Diskutiert wurde über die vorgesehene Streichung des Boni-Verbots im § 78 Arzneimittelgesetz und Umzug ins SGB V. Dadurch könnten künftig PKV-Versicherte Boni auf Rx-Arzneimittel erhalten. Hierfür soll im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nochmals nach einer Lösung gesucht werden. Die Diskussion habe die Gesundheitspolitiker für dieses Problem „sensibilisiert“, hieß es.

Bereits auf dem Westälisch-Lippischen Apothekertag hatte Spahn für den April einen Gesetzentwurf zum Apothekenpaket angekündigt. Vermutlich wird Spahn den Referentenentwurf in der Woche vor Ostern vorlegen. Das BMG ist das Ansicht, dass wegen der neuen Rx-Boni-Verbots im Sozialgesetzbuch V eine Notifizierung überflüssig ist. In der Kabinettabstimmung des Referentenentwurfs wird sich zeigen, wie die SPD sich dazu positioniert. Anders als im BMG gibt es in der SPD Stimmen, die einen Notifizierung durch die EU für erforderlich halten. Gespannt sein darf man daher auf die Positionierung vor allem des SPD-geführten Justizministeriums.

Zwar hat die SPD nach anfänglicher Kritik an Spahns neuen Eckpunkten ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Allerdings gibt es dort Gesundheitspolitiker, die darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf mit Rücksicht auf die Haltung der EU-Kommission und auf ein Notifizierungsverfahren ein „Wettbewerbselement“ enthalten müsse.

Mitte März hatte Spahn ein neues Eckpunktepapier zur Reform des Apothekenmarktes vorgelegt und seinen früheren, der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember vorgestellten Plan B, erheblich korrigiert: Der Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro wurde gestrichen und durch ein Rx-Boni-Verbot ersetzt. Statt der zunächst vorgeschlagenen 375 Millionen Euro sollen die Apotheker aber nur noch rund 150 Millionen Euro erhalten.

Die Notdienstpauschale soll laut BMG jetzt statt auf über 500 Euro auf circa 350 Euro steigen. Statt heute 16 Cent sollen dann 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Ursprünglich hatte das BMG eine Verdoppelung auf 32 Cent vorgesehen. Das hätte einem zusätzlichen Betrag von 120 Millionen Euro entsprochen. Das Plus von 5 Cent entspricht circa 37 Millionen Euro.

Festhalten will das BMG am Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen: Als Beispiele werden Medikationsanalyse, AMTS, die Erfassung bestimmter Gesundheitsparameter, die Betreuung von Patientengruppen genannt. Wie schon im ersten Plan B sollen die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen. Dadurch sollen „gezielt die Apotheken vor Ort unterstützt und die professionelle Weiterentwicklung des Heilberufs Apotheker gefördert“ werden, so das Papier. „Die Finanzierung erfolgt durch einen neuen Festzuschlag: Pro Packung sollen 14 Cent in einen Fonds fließen, den die „Apothekerschaft“ verteilt. Vorher hatte Spahn dafür 32 Cent pro Packung eingeplant. Das entsprach einem Wert von 240 Millionen Euro hätte. 14 Cent entsprechen einem Betrag von knapp 105 Millionen Euro.

Für die BtM-Abgabe sollen die Apotheker 4,26 Euro statt 2,91 Euro erhalten. Damit solle dem höheren Dokumentationsaufwand Rechnung getragen werden, heißt es im BMG-Papier.

Überarbeiten will das BMG die Anforderungen an den Botendienst. Sie sollen „den Anforderungen an den Versandhandel angeglichen werden“, so der neue Vorschlag. „Beratung im Botendienst soll verpflichtend angeboten werden, die Beratung soll auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt möglich sein, so dass Botendienst als Versorgungsform der öffentlichen Apotheken ausbaufähig ist.“ Damit räumt Spahn der Telepharmazie neuen Spielraum ein.

Sowohl Versender als auch der Botendienst sollen der Temperaturkontrolle unterliegen: „Um Qualität und Wirksamkeit der ausgelieferten Arzneimittel zu gewährleisten, wird die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung vorgeschrieben“, so das Papier. Dazu will die ABDA noch eigene Vorschläge unterbreiten.

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