Verlängerung per Verordnung

Spahn: Hoffnung für Botendiensthonorar

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Berlin -

Es gibt wieder Hoffnung, dass das Botendiensthonorar über den 30. September hinaus ununterbrochen von den Krankenkassen gezahlt werden muss. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC mittteilte, wird das Thema „aktuell im BMG noch erörtert“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte das Botendiensthonorar per Verordnung verlängern, bis das Botendiensthonorar im Zuge der Verabschiedung des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) endgültig geregelt wird. Aufgrund der Coronakrise hatte Spahn mit dem Infektionsschutzgesetz entsprechende Kompetenzen erhalten.

Die bereits im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beabsichtigte dauerhafte Einführung einer Pauschale für den Botendienst der Apotheken wurde auf Druck des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorerst wieder gestrichen. In der aktuellen Formulierungshilfe zum KHZG, das morgen vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, findet sich der Passus nicht mehr. Stattdessen wird das Kinderkrankengeld für das laufende Jahr verlängert.

Im ersten Entwurf von Anfang August war noch eine entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehen: „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“ Ab 1. Oktober sollte der Zuschlag pro Tag und Lieferort abgerechnet werden können. Zur Begründung hieß es, die Einführung sei notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. „Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.“

Jetzt soll das Botendiensthonorar im VOASG geregelt werden. Am 11. September wird das VOASG in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Anschließend findet dazu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Bis zu dessen Inkrafttreten würde das mit der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführte Botendiensthonorar ohne Verlängerung per Verordnung zunächst wieder entfallen. Bei der Abda fürchtet man außerdem, dass die Pauschale mit anderen vorgesehenen Beträgen etwa für pharmazeutische Dienstleistungen verrechnet werden könnte.

Nach der überraschenden Kehrtwende beim Botendiensthonorar pocht der Deutsche Apothekerverband (DAV) daher darauf, dass die in Aussicht gestellten 2,50 Euro im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) nicht mit der versprochenen Honorierung für pharmazeutische Dienstleistungen verrechnet werden. Außerdem appellierte der Vorsitzende Fritz Becker erneut an die Regierungskoalition, das VOASG endlich noch in diesem Jahr zu verabschieden.

Zum Bericht von APOTHEKE ADHOC, wonach weitere Regelungen zum Botendienst der Apotheken statt im KHZG nun im VOASG umgesetzt werden sollen, erklärte Becker: „Wir wollen klare Regeln für den Botendienst und eine Verstetigung des Botendienstzuschusses über den 30. September 2020 hinaus. Zunächst einmal ist es gut, wenn die Politik hier eine dauerhafte gesetzliche Verankerung anstrebt. Über welches Gesetzespakt das geschieht, ist dabei zunächst sekundär.“

Wenn der Botendienst nun im VOASG geregelt werde, müssen laut Becker aber zwei Punkte klar sein: „Erstens muss die Finanzierung zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden. Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen. Und zweitens darf das VOASG-Verfahren sich auf keinen Fall weiter verzögern. Das Gesetz muss in diesem Jahr durch den Bundestag. Es ist ordnungspolitisch enorm wichtig und die Apothekerschaft wartet seit fast vier Jahren darauf.“

 

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