PTA-Reformgesetz vorgelegt

Spahn-Entwurf: PTA dürfen ohne Aufsicht arbeiten

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Berlin -

Erfahrene PTA sollen künftig ohne Aufsicht eines Apothekers selbstständiger arbeiten dürfen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem PTA-Reformgesetz vor. Die Ausbildungsinhalte sollen überarbeitet, die Praktikumszeit in der Apotheke verkürzt werden. Die ganz große Reform des Berufs bleibt aber aus, auch eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre ist nicht vorgesehen. Was sagen Sie zum Gesetzentwurf? Jetzt mit den Kolleginnen und Kollegen austauschen!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht weiter energisch die Reform des Apothekenmarktes an. Nachdem er Anfang des Monats sein „Apothekenstärkungsgesetz“ einbrachte, legt er kurz vor Ostern mit dem Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) nach. Konkret angepasst wird das Gesetz über den PTA-Beruf (PharmTAG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PTA-APrV) sowie die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Kernstück der Reform ist die Kompetenzerweiterung der PTA: Laut Entwurf kann der Inhaber ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der PTA verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden wurde, die PTA mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat und seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist. Außerdem muss eine regelmäßige Fortbildung in Gestalt eines Zertifikats einer Apothekerkammer nachgewiesen werden. Ausgenommen sind die Sterilherstellung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit teratogenen Wirkstoffen und Einzelimporten.

Hat die PTA ihre Ausbildung schlechter als „gut“ abgeschlossen, verlängert sich die erforderliche Berufserfahrung um zwei Jahre. Teilzeitbeschäftigungen werden im tatsächlichen Umfang berücksichtigt. Der Verzicht auf die Beaufsichtigung ist vom Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch festzulegen. Dabei hat er auch zu definieren, in welchen Fällen ein Apotheker hinzuzuziehen ist. Erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb für PTA seien grundsätzlich limitiert. Eine Vertretung des Apothekenleiters und könnten nicht in Betracht kommen, heißt es explizit im Entwurf.

Berufsbild und Ausbildung sollen mit Blick „auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis reformiert“ werden. „Die Aufgabenschwerpunkte der PTA in den Apotheken haben sich deutlich verändert. Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung ist im Vergleich zur Prüfung von Arzneimitteln in den Vordergrund getreten“, heißt es im Entwurf.

Für die Herstellung von Arzneimitteln müsse eine „fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz“ gewährleistet bleiben. „Gleichzeitig soll unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung erweiterter Kompetenzen auf pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Apothekenbetrieb ermöglicht werden“, so der Entwurf. Insgesamt soll der Beruf auch künftig „als moderner und anspruchsvoller Beruf mit anderen Ausbildungsberufen konkurrieren“ können. Damit werde einem Fachkräftemangel in Apotheken entgegengewirkt.

Konkret aufgeführt werden die Aufgaben von PTA. Diese Umfassen laut Entwurf:

1. die Herstellung von Arzneimitteln,
2. die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln,
3. die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung einschließlich der erforderlichen Information und Beratung,
4. die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation einschließlich der erforderlichen Information und Beratung,
5. die Abgabe apothekenüblicher Waren einschließlich der erforderlichen Information und Beratung und die Erbringung apothekenüblicher Dienstleistungen,
6. die Mitwirkung am Medikationsmanagement,
7. die Nutzung digitaler Hilfsmittel und Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen,
8. die Mitwirkung an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr,
9. die Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen und die Leistung Erster Hilfe in Notfällen,
10. die Mitwirkung an der Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems

Umfasst sind demnach nicht nur die Arbeit in der Apotheke, sondern auch „pharmazeutisch-fachliche Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie, in Prüflaboratorien, im pharmazeutischen Großhandel, bei Behörden, Krankenkassen und Verbänden und eine Tätigkeit als fachliche Lehrkraft an Lehranstalten“.

Auch die Ausbildungsinhalte will Spahn reformieren. Für den Apothekenbetrieb ebenfalls relevant: Im Rahmen der Ausbildung müssen angehende PTA künftig nur noch drei Monate in einer öffentlichen Apotheke verbringen, statt wie bislang sechs.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Den Lehranstalten soll damit ausreichend Zeit für die erforderlichen organisatorischen Umstellungen eingeräumt werden.

Was sagen Sie zum Gesetzentwurf? Jetzt mit den Kolleginnen und Kollegen austauschen! Im LABOR von APOTHEKE ADHOC – „powered by“ Pohl-Boskamp.

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