Apothekenstärkungsgesetz

Spahn-Entwurf: ABDA lädt zur Sondersitzung

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Berlin -

Die Kammern und Verbände haben noch Redebedarf: Auf Antrag von 16 Mitgliedsorganisationen hat die ABDA zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geladen. Am 2. Mai soll über die ABDA-Stellungnahme zum „Apothekenstärkungsgesetz“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesprochen werden.

Spahn hatte seinen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ Anfang April vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, zusätzliches Honorar für neue Dienstleistungen sowie ein Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Apotheke vor. Außerdem soll es Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke geben und besondere Rezepte für eine Dauermedikation bei Chronikern. Für den Botendienst und den Versandhandel sollen außerdem Temperaturkontrollen für bestimmte Arzneimittel verpflichtend werden.

Vor allem die Verlagerung des Boni-Verbots vom Arzneimittelgesetz ins SGB V hatte Kritik hervorgerufen. Der Arzneimittelrechtsexperte Dr. Elmar Mand warnte gegenüber APOTHEKE ADHOC vor diesem gesetzgeberischen Kunstgriff, der am Ende genau das Gegenteil bewirken könnte. Auch bei den Kammern und Verbänden wurde dieser Punkt kritisch kommentiert, die verhalten positive Einordnung des Entwurfs seitens ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nicht überall mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen.

Insgesamt 16 Kammern und Verbände haben nach Auskunft der ABDA eine außerordentliche Mitgliederversammlung gefordert, um über die Stellungnahme der ABDA zu sprechen. Im Einzelnen sind dies die Apothekerkammern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen-Anhalt und Westfalen-Lippe sowie die Landesapothekerverbände Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz. Saarland, Westfalen-Lippe und Hessen. Der Antrag wurde in Übereinstimmung mit den anderen unterstützenden Verbänden vom Hessischen Apothekerverband (HAV) gestellt. Am 2. Mai will man sich in Berlin treffen.

Das Problem des aktuellen Gesetzesentwurfes ist Mand zufolge die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz (AMG). „Dadurch bleibt zwar das Rx-Boni-Verbot für die inländischen Apotheken erhalten. Die Preisbindung der ausländischen Versender wird dagegen ausdrücklich aufgehoben. Das hat aus meiner Sicht zur Folge, dass ausländische Apotheken künftig nicht mehr an die Preisregulierung des AMG gebunden sein werden.“ Hintergrund: In § 78 Abs. 1 S. 4 heißt es, „die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.“

Der geplante allgemeine Verweis auf das AMG im SGB V reicht Mand zufolge nicht aus. Denn durch die Streichung des § 78 Abs. 1 S. 4 AMG werde ausdrücklich festgestellt, dass ausländische Apotheken nicht an das Preisrecht gebunden sind. „Nach meiner Lesart bedeutet das, dass ausländische Apotheken auch im GKV-Bereich nicht an das Preisrecht gebunden sein werden. Das heißt, sie können an der Regelversorgung teilnehmen, dem Rahmenvertrag beitreten, ohne das Preisrecht beachten zu müssen.“

Diese Lesart wird auch von anderen Verbänden in Berlin geteilt, die sich hinter vorgehaltener Hand über den ausgebliebenen Aufschrei der Apothekerschaft wundern. „Wenn das so kommt, ist es ein Apothekenvernichtungsgesetz“, sagt einer.

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