Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird den Erstattungspreis für die FFP2-Masken wie angekündigt auf 3,30 Euro senken. Eine Änderung des Entwurfs sei nicht vorgesehen, hieß es aus Koalitionskreisen. Noch in dieser Woche soll die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Diskutiert wird dem Vernehmen nach noch darüber, ob der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehene Stichtag beibehalten soll. Laut Entwurf ist die Preissenkung ab dem 10. Februar vorgesehen. In der Begründung heißt es dazu: „Dies bedeutet insbesondere, dass von den Apotheken für den zweiten Berechtigungsschein (einlösbar vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021) nur der abgesenkte Erstattungspreis abgerechnet werden kann.“
Die Alternative wäre also, die Masken für den ersten Coupon generell mit 5,04 Euro netto zu vergüten, und die zweite Tranche komplett mit dem neuen Preis von 3,30 Euro. Genau darüber wurde zuletzt noch verhandelt. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Berechtigungsscheine zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt haben, da sie wiederum zeitversetzt von der Bundesdruckerei beliefert wurden. Vor allem im AOK-Lager, aber auch bei großen Ersatzkassen wie der Barmer warten bestimmte Risikogruppen noch immer auf ihre Coupons. Wenn Apotheken in ihrem Umfeld viele Versicherten von Krankenkassen haben, die mit dem Versand spät dran sind, hätten diese Apotheken einen Nachteil bei der Vergütung. Diese ließe sich umgehen, wenn man das Honorar jeweils an die beiden Coupons knüpft.
An der Höhe des Honorars soll sich dem Vernehmen nach aber nichts mehr ändern. Die Abda hatte gegen die Absenkung protestiert. Wenigstens 4,03 Euro pro Maske sollten erstattet werden, so das Gegenangebot. Auf Nachfrage, wie dieser Preis ermittelt wurde, teilte ein Abda-Sprecher mit, dies entspreche einer Kürzung von 20 Prozent – gegenüber den gut 30 Prozent, die das BMG plant. Eine Senkung von 20 Prozent sei die Höhe, die angesichts der Marktlage, die sich weniger angespannt gezeigt habe als befürchtet, für die Apotheken noch vertretbar sei.
Eine Preisänderung stellt die Abrechnung allerdings vor größere Herausforderungen. Die Apotheken müssten auf dem NNF-Beleg für den Februar zwei Preise berücksichtigen, zum Beispiel über eine zweite PZN. Diese Änderung ließe sich aber nicht innerhalb einer Woche von den Softwarehäusern und Rechenzentren umsetzen. Der Beleg darf allerdings auch handschriftlich ausgefüllt werden.
Unsicherheit herrscht darüber hinaus auch noch bei den Coupons für Empfänger von ALG II. Laut GKV-Spitzenverband ist noch nicht absehbar, wann der Versand an die rund 5 Millionen Bezugsberechtigten beginnen wird. Die Kassen müssten erst auf die notwendige Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung warten, um beispielsweise die Druckvorlage für das Schreiben der Bundesregierung beilegen zu können, welches dann als Berechtigungsschein verschickt werden soll.
In einem Schreiben an die Regierungsfraktionen im Bundestag, das APOTHEKE ADHOC vorliegt, beteuerten Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hingegen noch am Dienstag, dass die Frist gewahr wird. Die neue Verordnung solle „schon bis Ende der ersten Februarwoche 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden“, so Spahn und Heil. Die Betroffenen würden „zeitnah durch ihre Krankenkasse beziehungsweise -versicherung per Schreiben über ihren Anspruch informiert.“
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