In der Maskenaffäre der Union hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den ehemaligen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein mit einer Zeugenaussage in Bedrängnis gebracht. Wie ein Rechercheteam von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) berichtet, soll sich Spahn getäuscht gefühlt haben. Nüßleins Anwälte weisen die Vorwürfe zurück.
Laut Bericht vermittelte Nüßlein im März vergangenen Jahres 8,5 Atemschutzmasken der hessischen Firma Lomotex an das Bundesgesundheitsministerium. Es ging um ein Auftragsvolumen von rund 35 Millionen Euro. Nüßlein soll dafür 660.000 Euro Provision erhalten haben; weitere 540.000 Euro waren vereinbart, flossen aber nicht mehr.
Auch wenn die Angelegenheit für die Union zum Problemfall wurde und Nüßlein sein Mandat aufgeben musste: Strafbar im Sinne von Bestechlichkeit wäre der Deal nur dann, wenn Nüßlein im Rahmen seines Bundestagsmandats agiert hätte. Und genau in diesem Punkt belastet ihn die Aussage, die Spahn im Juni als Zeuge bei der Generalstaatsanwaltschaft in München zu Protokoll gab und die das Rechercheteam einsehen konnte.
Spahn will Nüßlein demnach im Zusammenhang mit der Vermittlung der Masken als Abgeordneten wahrgenommen haben. Insbesondere eine Mail vom 13. März 2020 könnte dabei von Bedeutung sein, weil Nüßlein hier eine Mitarbeiterin der Fraktion in Kopie genommen hatte, die laut Spahn normalerweise als Ansprechpartnerin für die tägliche Arbeit zwischen Ministerium und Fraktion fungiert. Das spreche dafür, dass sich Nüßlein in diesem Fall als Fraktionsvize im Ministerium gemeldet habe – zumindest habe man das im Ministerium annehmen müssen, heißt es im Bericht.
Als das Ministerium später wegen qualitativer Mängel die Bezahlung verweigerte habe, sei er mehrfach von Nüßlein angerufen worden. Nüßlein soll gemahnt haben, so berichtete es Spahn demnach, dass es besser wäre, die Rechnung zu bezahlen, weil sonst eine negative Berichterstattung drohe.
Nüßleins Anwälte wiesen gegenüber dem Rechercheteam die Vorwürfe des Ministers zurück: Nüßlein habe Spahn nie mit der Presse gedroht, dafür habe es weder Anlass noch ein Interesse gegeben. Auch hätte Spahn klar gewesen sein müssen, dass Nüßlein nicht als Abgeordneter oder Fraktionsvize handelte. „Daran konnte für Herrn Spahn schon deshalb kein Zweifel bestehen, weil Herr Spahn selbst Nüßlein im Zusammenhang mit Beschaffungen im Rahmen der Corona-Pandemie mehrfach um Unterstützung bat – und zwar keinesfalls in der Eigenschaft unseres Herrn Mandanten als Abgeordneter, sondern gerade und ausdrücklich außerhalb dieses Mandats.“
Tatsächlich hatte Spahn schon im Sommer eingeräumt, dass er zu Beginn der Corona-Pandemie von mehreren Abgeordneten kontaktiert worden sei, um Lieferanten zu vermitteln oder strittige Zahlungsforderungen zu klären. Dass Nüßlein selbst kassierte, will Spahn nicht gewusst haben. Er sei fassungslos gewesen, als er davon erfahren habe, wird er zitiert. Er sei gerade im Bundestag gewesen. Für ihn sei das eine menschliche Enttäuschung gewesen.
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