Am späten Abend wird der Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschließen. Damit reagiert der Gesetzgeber unter anderem auf den Fall Lunapharm und den Zytoskandal in Bottrop. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Mit dem Gesetz sichern wir die Qualität in der Arzneimittelversorgung. Patienten müssen sich sicher sein können, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden.“ Im GSAV enthalten sind aber auch Vorgaben für die Einführung des E-Rezepts.
Ziel des GSAV ist laut BMG, die Qualität und Sicherheit bei Arzneimitteln zu verbessern. So soll die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden weiter gestärkt und die Kontrolldichte von Apotheken und Herstellbetrieben erhöht werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt.
Die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen. Dafür gilt eine Frist von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Ab 2020 soll das E-Rezept dann schrittweise eigeführt werden. Außderm wird das DrED-Verbot aufgehoben. Damit dürfen Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung abgeben.
Und die Vorgaben für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Import-Arzneimitteln werden neu geregelt: Die bisherige Preisabstandsgrenze wird durch eine differenziertere Preisabstandsregelung ersetzt. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika werden wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung von dieser Regelung ausgenommen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis Ende 2021 einen umfassenden Bericht zu erstellen, den das BMG bewertet und dem Bundestag zur Befassung zur weiteren Notwendigkeit der Importregelung vorlegt.
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) appellierte an Spahn, eine Klarstellung für das Grüne Rezept vorzunehmen. „Die Absicht des Gesetzgebers, die Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung zu verbessern, ist zu begrüßen. Daher lässt sich der aktuelle GSAV-Entwurf zu einem Großteil nachvollziehen. Doch manche zukunftsgerichtete Maßnahme – wie beispielsweise das E-Rezept – muss konsequent zu Ende gedacht werden“, kommentiert der BAH. Es fehle derzeit eine Klarstellung, dass diese auch das Grüne Rezept umfassen. „Das E-Rezept kann ein sinnvolles Instrument sein, um die Therapietreue von Patienten zu verbessern. Dafür muss es aber konsequent umgesetzt werden, indem auch elektronische Verordnungen auf Grünen Rezept möglich sind. Dies sollte der Gesetzgeber noch ergänzen“, so der BAH.
Zudem kritisiert der BAH, dass der Bundestag viele Vorschläge der Bundesländer im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hat: „Ein Beispiel hierfür ist das erweiterte Preismoratorium, das insbesondere für mittelständische Unternehmen ein echtes Innovationshemmnis ist.“ Der Bundesrat habe im Rahmen seiner Stellungnahme einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet, um die Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen und von Kinderarzneimitteln deutlich attraktiver zu gestalten. Dieser Vorschlag sei ebenso nicht aufgegriffen worden.
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