Spahn: 35 Cent mehr fürs E-Rezept APOTHEKE ADHOC, 08.02.2019 16:58 Uhr
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt beim E-Rezept aufs Tempo. Statt 30 Cent müssen die Kassen in diesem Jahr 65 Cent pro Mitglied zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik (Gematik) aufbringen. Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst als Gesellschafter einsteigen will, stößt auf Widerstand der ABDA.
Der GKV-Spitzenverband hält 50 Prozent der Anteile an der Gematik, muss aber den laufenden Betrieb zu 100 Prozent finanzieren. Der Betrag wird entsprechend dem Finanzbedarf und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit vom BMG per Rechtsverordnung angepasst. Im vergangenen Jahr wurde die Finanzierung von einem Euro auf 30 Cent je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert. Nun ist der Betrag für 2019 um 35 Cent erhöht worden: Damit sollen E-Rezept und Digitalisierung vorangetrieben werden.
Spahn will die Macht über die Gematik in sein Haus holen: Laut Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll der Staat, vertreten durch Spahns Ministerium, zum Mehrheitsgesellschafter ernannt werden. 51 Prozent der Geschäftsanteile sollen an das BMG gehen, der Rest wird aufgeteilt: Jeweils 24,5 Prozent sollen an den GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisation der Leistungserbringer gehen.
Die ABDA kritisiert die Pläne: Die derzeitige Gesellschafterstruktur stelle sicher, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur sowie die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der Basis fachlicher, wissenschaftlicher und ökono-mischer Prämissen erfolge. „Die dazu erforderlichen Entscheidungen werden in der Gesellschaft für Telematik bereits jetzt konsequent getroffen. Durch das etablierte Schlichtungsverfahren wird dies auch bei innerhalb der Gesellschafter strittigen Punkten erreicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Maßnahmen zur Einführung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur dokumentiert dies nachweislich.“
Für das BMG bestehe schon heute die Möglichkeit, Beschlüsse zu beanstanden. Dies werde jedoch nur selten in Anspruch genommen. „Mit der geplanten Änderung des Gesellschaftervertrages, insbesondere mit den geplanten Verschiebungen von Gesellschafteranteilen und den daraus resultierenden Rechten zulasten der derzeitigen Gesellschafter, erfolgt ein Eingriff des Staates in das funktionierende System der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, für den aufgrund der bestehenden Eingriffsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit keine Notwendigkeit besteht.“
Laut Antrag soll die Gematik außerdem für weitere Gesellschafter geöffnet werden. Derzeit gehören zu den Gesellschaftern auch die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Auch die Beschlussfassung soll reformiert werden: Künftig soll grundsätzlich eine einfache Mehrheit der Stimmen ausreichen, „sofern nicht zwingende gesetzliche Mindesterfordernisse dem entgegenstehen“, zitiert das Ärzteblatt aus dem Antrag. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere die Einführung medizinischer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, soll zügig und konsequent umgesetzt werden“, erklärt das BMG. „Hierzu sollen Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik effektiver als bisher gestaltet werden. Um dies zu erreichen, soll das Bundesministerium für Gesundheit den Entscheidungsprozess stärker mitgestalten.“