Sozialversicherung

Kabinett: Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

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Gut verdienende Arbeitnehmer müssen ab kommendem Jahr etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung über steigende Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden.

Demnach steigt die Grenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.

Betroffen sind von der geplanten Anhebung nur Arbeitnehmer, deren Gehalt über den bisherigen Grenzbeträgen liegt. Die Grenzen werden jedes Jahr automatisch gemäß der Einkommensentwicklung festgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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