Der Sozialverband VdK setzt sich für weitere Arbeit am Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ein. Das Gesetz müsse weiterentwickelt werden, damit die Apotheken ihren Versorgungsauftrag weiter gewährleisten könnten, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie sieht „dringend Handlungsbedarf“, der nun nach der Absage des Kabinettsbeschlusses dringend angegangen werden müsse.
„Angesichts der schrumpfenden Zahl öffentlicher Apotheken besteht dringend Handlungsbedarf. Für viele VdK-Mitglieder sind Apotheken nicht nur für den Arzneimittelbezug essenziell, sondern auch als Ansprechpartner bei Fragen zu Wechsel- und Nebenwirkungen von Medikamenten, als Anlaufstelle bei ersten Symptomen einer Krankheit oder als Hilfe beim Zurechtfinden im Gesundheitssystem“, so Bentele.
Diese Infrastruktur müsse daher „unbedingt aufrechterhalten bleiben – nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land“. Beim VdK sieht man Apotheken ohne Approbierte kritisch: Die neuen Regelungen für geringere Anwesenheitszeiten der Inhaber:innen und damit womöglich generell der Approbierten sowie kürzere Öffnungszeiten seien „eine Gefährdung der Sicherheit und Beratungsmöglichkeit von Patientinnen und Patienten“.
Positiv bewertet der Verband die Ausweitung von Tests und Impfungen in den Apotheken und die vereinfachte Regelung für Zweigapotheken. „Auch die Ausweitung von Onlineberatungen ist sinnvoll, darf aber nicht den persönlichen Austausch gänzlich ersetzen“, ergänzt Bentele.
Bentele sieht darüber hinaus weitere Punkte, die noch berücksichtigt werden sollten. „Die Apothekenreform der Bundesregierung kann nur ein erster Aufschlag sein. Um Patientinnen und Patienten zuverlässig versorgen und besser als bisher betreuen zu können, müssen Apotheken aus Sicht des VdK noch deutlich mehr Kompetenzen bekommen.“
Hierfür bringt sie auch die Kioske erneut ins Spiel: „Das Netz der öffentlichen Apotheken sollte zum Beispiel genutzt werden, um sie zu Wegweisern im Gesundheitssystem auszubauen. So könnte der gute Gedanke der Gesundheitskioske, der im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) gestrichen worden ist, wieder aufgenommen werden.“
Das Fachwissen der Apotheker:innen müsse „für eine gute Versorgung vor Ort genutzt werden, es reicht deutlich über die reine Abgabe von Medikamenten hinaus“. Bei Lieferengpässen, bei Über- oder Unterdosierung und vielen anderen Fragen seien die Approbierten die richtigen Ansprechpartner und müssten noch enger in die Arzneimitteltherapie eingebunden werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte