Serie: AOK-Rabattverträge 2008

Sozialgerichte zuständig

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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Sozialgericht Stuttgart für zuständig in Sachen AOK-Rabattverträge erklärt. Bislang hatten sich die Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn mit den Verträgen befasst und die Ausschreibung für 61 Wirkstoffe gestoppt. Nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe, nach dem nicht die Vergabkammernm, sondern die Sozialgerichte für zuständig erklärt worden waren, hatte die AOK einen Antrag zur Prüfung der Zuständigkeit beim BSG gestellt. Da die AOK Baden-Württemberg für alle Ortskrankenkassen verhandelt, wird nun in Stuttgart verhandelt.

„Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter Gerichts in den nächsten Tagen“, so AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann. Die Kasse will die Rabattverträge für die 61 noch fehlenden Wirkstoffe „möglichst schnell“ an den Start bringen. Zuletzt hatte Hermann an einer Umsetzung der zweiten Runde für alle 83 Wirkstoffe am 1. Januar festgehalten. Experten bezweifeln allerdings, dass die neuen Verträge noch zum Jahreswechsel in Kraft treten können. Bislang konnte die AOK erst für 22 Wirkstoffe Verträge abschließen.

Sollte das Sozialgericht Stuttgart zugunsten der AOK entscheiden, bleiben die neuen Verträge dennoch umstritten: Umstritten ist nach wie vor, ob die Urteile der Vergabekammern überhaupt vom Sozialgericht aufgehoben werden können. Die Hersteller könnten Rechtsmittel einlegen, um die Vollstreckung der Zuschlagsverbote zu erzwingen.

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