Im andauernden Hickhack um die Zuständigkeit der Gerichte bei Arzneimittelrabattvertägen ist nach Informationen des Branchenverbandes Pro Generika Klärung in Sicht: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wollen demnach gesetzlich festhalten, dass Krankenkassen ihre Rabattverträge nach dem materiellen Vergaberecht ausschreiben müssen. Zudem sollen die zuständigen Vergabekammern für die Nachprüfungsanträge verantwortlich sein. Beschwerden gegen diese Entscheidungen sollen nach dem Willen der Ministerien allerdings nicht an die Oberlandesgerichte, sondern an die Landessozialgerichte gerichtet werden.
Dieser Kompromiss soll im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) umgesetzt werden, so Pro Generika. Enttäuscht zeigte sich der Branchenverband von den erzielten Einigungen hinsichtlich der umfassenden Anwendung des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Denn offenbar soll es beim Status quo bleiben: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sei demnach auch künftig nicht auf die Kassen anwendbar, moniert Pro Generika.
Eine Klarstellung der Spielregeln für die Ausschreibung sei überfällig gewesen, sagte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt. Nicht nachvollziehbar sei allerdings die Zuständigkeit der Sozialgerichte: „Unter dem Blickwinkel der Fachkompetenz wäre es sicher besser gewesen, den mit dieser Rechtsmaterie bestens vertrauten Oberlandesgerichten auch die Entscheidung über sofortige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Vergabekammern zu übertragen, die Rabattverträge der Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern betreffen“, so Schmidt.
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