Sozialgericht gibt AOK Recht Alexander Müller, 11.02.2008 16:40 Uhr
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am vergangenen Mittwoch zu den AOK-Rabattverträgen entschieden. Nach dem Beschluss des 5. Senats des LSG ist „das Sozialgericht Stuttgart und nicht die Zivilgerichte“ zuständig, teilte das Gericht mit. Eine gleich lautende Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart sei hierdurch bestätigt und die Beschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf und eines Pharmaunternehmens zurückgewiesen worden. Für die AOK bedeutet der Beschluss einen erneuten Etappensieg, da sich die Kasse stets auf die Zuständigkeit der Sozialgerichte berufen hatte.
Eine Entscheidung in der Sache sei damit jedoch noch nicht getroffen worden, heißt es weiter: „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundessozialgericht zugelassen“. Ob die federführende AOK Baden-Württemberg den für sie positiven Beschluss dennoch bereits jetzt für die Umsetzung der derzeit auf Eis liegenden Verträge nutzen wird, ist noch offen. Die Kasse prüfe derzeit den LSG-Beschluss, teilte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC mit.
Das Sozialgericht Stuttgart hatte der AOK die Umsetzung der Rabattverträge vorläufig gestattet. Gegen diesen Beschluss hatten laut LSG die Bezirksregierung Düsseldorf und mehrerer Pharmaunternehmen Beschwerde eingelegt. Die Frage nach dem „einstweiligen Rechtsschutz“ ist beim LSG noch anhängig.
Bislang konnte die AOK erst zu 22 Wirkstoffen Verträge für 2008/2009 abschließen. Die Verträge zu weiteren 60 Wirkstoffen sind blockiert, weil Hersteller gegen die Ausschreibung geklagt hatten. In den kommenden zwei Jahren rechnet die AOK mit Einsparungen von rund einer Milliarde Euro aus allen Rabattverträgen. Das Einsparpotenzial der seit Jahresbeginn geltenden Verträge beziffert die AOK auf 175 Millionen Euro.
Wegen des andauernden Rechtsstreits um die zweite Runde der AOK-Rabattverträge hat die Kasse mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Übergangsfrist vereinbart. Demnach dürfen die „alten“ Rabattarzneimittel noch bis zum 29. Februar zu Lasten der AOK abgegeben werden.