Versichertendaten

Sozialgericht: eGK ist Pflicht

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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) darf weiter benutzt werden. In einem Pilotverfahren wies das Düsseldorfer Sozialgericht heute die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen.

Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind in einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Kläger, der von mehreren Verbänden unterstützt wird, hatte dies bezweifelt und die Nutzung der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.

Dem widersprach das Gericht: Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden gehabt. Der Anwalt des Klägers kündigte an, vor das Landessozialgericht in Berufung zu ziehen und notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Die eGK ist bereits an Millionen Versicherte verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein.

 

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