Auf Mehrbelastungen durch Sozialabgaben müssen sich Gutverdiener im kommenden Jahr einstellen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2017 an.
Wie aus einem Entwurf des Bundessozialministeriums hervorgeht, werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben. Der Entwurf soll nach Ministeriumsangaben an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die „Ruhr Nachrichten“ hatten zuerst darüber berichtet.
Ab Jahresbeginn werden auf monatlich bis zu 4350 Euro Verdienst Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bisher liegt die Grenze bei bundeseinheitlich 4237,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen auf 6350 Euro (West) beziehungsweise 5700 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6200 Euro in den alten sowie 5400 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr auf 57.600 Euro Jahreseinkommen steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 56.250 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.
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