Beitragsbemessungsgrenze

Sozialabgaben steigen

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Gut- und Besserverdiener werden im kommenden Jahr monatlich bis zu 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen mit sich, die der Bundesrat am Freitag billigte.

Die Grenzen werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Einkommen angepasst. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt damit Anfang 2010 die für die Sozialabgaben maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. Oberhalb dieser Beträge werden keine Sozialabgaben auf das weitere Einkommen fällig.

Für einen Beschäftigten mit Kindern und einem Monatsbrutto von 5500 Euro folgt aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen eine Mehrbelastung von genau 18 Euro im Monat. Für Gutverdienende ohne Kinder liegt der Aufschlag wegen des Zuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung geringfügig höher.

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